Montag, 18. November 2013

zu den nachrangigen Sicherheiten und der Rolle des Treuhändrs RA Mösch....// Vergütung im Verwertungsfall 60.000€ ?

Zusätzliche Sicherheiten
Zugunsten der Anleger werden nachrangige Grundpfandrechte auf den mit dem Anleihekapital in Deutschland zu erwerbenden
Immobilien eingetragen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden und in krisenhaften Situationen der Gesellschaft
einen Zugriff auf Immobilien als Haftungsmasse erlauben

4.5. E instufung der Wertpapiere und Besicherung
Die Schuldverschreibungen sollen durch nachrangige Grundschulden auf die Immobilien innerhalb der Gebhard Real Estate
Gruppe besichert werden. Diese werden von einem durch die Emittentin zu Gunsten der Inhaber der Teilschuldverschreibungen
bestellten Treuhänder gehalten und verwaltet.
Treuhänder der Inhaber der Teilschuldverschreibungen ist die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ismaninger
Straße 102, 81675 München.
Zwischen der Emittentin und dem Treuhänder bestehen keinerlei wirtschaftliche oder persönliche Verflechtungen. Er ist in
jeglicher Hinsicht von der Gesellschaft unabhängig. Der Treuhänder ist an Weisungen der Anleihegläubiger oder Anleiheschuldnerin
nicht gebunden. Das von der Gesellschaft an den Treuhänder zu entrichtende Honorar trägt nur zu einem
unwesentlichen Teil zu den Einkünften des Treuhänders bei.
Der Treuhänder erhält während der Laufzeit der Treuhandtätigkeit eine angemessene Vergütung.
Die Bedingungen des Treuhandverhältnisses sind Teil der Anleihebedingungen.
Die Emittentin wird an den mit dem Anleihenkapital finanzierten Immobilien in Deutschland Grundschulden über insgesamt
EUR 20.000.000,00 bestellen. Die Emittentin wird diese Grundschulden sodann an den Treuhänder übertragen. Gemäß
dem zwischen der Emittentin und dem Treuhänder zu Gunsten der Inhaber der Schuldverschreibungen am 30.06.2006
geschlossenen Treuhandvertrag, der im Anhang zu diesem Prospekt abgedruckt ist, verpflichtet sich der Treuhänder gegenüber
den Inhabern der Schuldverschreibungen, die nachrangigen Grundschulden für deren Rechnung treuhänderisch zu
verwalten und die Rechte aus dieser für die Inhaber der Schuldverschreibungen wahrzunehmen. Dies umfasst insbesondere
die gerichtliche Geltendmachung und Verwertung im Sicherungsfall.
Im Übrigen sind Ansprüche der Inhaber der Teilschuldverschreibungen aus den Schuldverschreibungen untereinander und
mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin gleichrangig, soweit
für solche Ansprüche nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.

§ 10 Besicherung der Anleihe
Die Besicherung der Anleihe erfolgt durch die Bestellung nachrangiger Grundpfandrechte an den in Deutschland
gelegenen künftig mit den Anleihen finanzierten Immobilien zugunsten des Treuhänders (§ 11), der die Grundpfandrechte
bzw. Rückgewähransprüche für die Anleihegläubiger im Innenverhältnis verwaltet.
§ 11 Treuhänder
Bestellung des Treuhänders durch Treuhandvertrag
Die Emittentin hat durch Treuhandvertrag vom 30.06.2006 („Treuhandvertrag“) die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft
mbH, Ismaningerstr. 102, 81675 München, („der Treuhänder“) zur treuhänderischen
Verwaltung und Wahrnehmung der Rechte aus den zweitrangigen Grundpfandrechten für Rechnung der
Anleihegläubiger bestellt. Die Pflichten des Treuhänders umfassen insbesondere die Geltendmachung und
Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte im Sicherungsfall. Eine Kopie des Treuhandvertrages ist
diesen Anleihebedingungen als Anlage beigefügt. Ein Original des Treuhandvertrages ist bei der Zahlstelle
zur Einsichtnahme und Anfertigung von beglaubigten Abschriften durch die Anleihegläubiger während der
üblichen Geschäftszeiten hinterlegt.
Zahlungsausfallbenachrichtigung an Treuhänder, Nachfrist bis zur Einleitung der Grundschuldverwertung.
Gemäß dem Treuhandvertrag ist der Treuhänder gegenüber den Anleihegläubigern erst dann verpflichtet,
die zur Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, wenn:
ihm ein Anleihegläubiger schriftlich mitteilt, dass ein Anspruch auf Zahlung von Zinsen oder Kapital bei Fälligkeit
nicht erfüllt wurde; der Mitteilung muss beigefügt sein: (i) ein Nachweis, der durch Bescheinigung des
depotführenden Kreditinstitutes des Anleihegläubigers geführt werden kann, aus dem sich ergibt, dass der
betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung
ist, sowie (ii) eine schriftliche Bestätigung der Zahlstelle, welche Zins- und/oder Kapitalszahlung
in welcher Höhe nicht erfolgt ist (zusammen die „Zahlungsausfallbenachrichtigung“);
und
der Treuhänder bei der Emittentin nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Zahlungsausfallbenachrichtigung
die Zahlung der in dieser bezeichneten Zins- und/oder Kapitalansprüche an die Anleihegläubiger
ohne Einleitung von Verwertungsmaßnahmen für die zweitrangigen Grundpfandrechte erwirken
kann, wobei der Treuhänder gegenüber der Anleihegläubigerin verpflichtet ist, sich mit dieser zu diesem
Zweck unverzüglich nach Zugang einer Zahlungsausfallbenachrichtigung in Verbindung zu setzen.
Vergütung des Treuhänders
Gemäß dem Treuhandvertrag erhält der Treuhänder von der Anleiheschuldnerin während der Laufzeit
des Treuhandvertrages eine Vergütung in Höhe von 0,25 % der zu sichernden Teilschuldverschreibungen
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer
. Für den Fall, dass der Treuhänder im Anschluss an ein Vorgehen
gemäß Absatz (2) b. die Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte einleitet und betreibt, erhält der
Treuhänder eine Vergütung in Höhe von 0,25 % der zu sichernden Teilschuldverschreibungen zuzüglich der
jeweils gültigen Umsatzsteuer. Diese schuldet die Anleiheschuldnerin, jedoch ist der Treuhänder gegenüber
den Anleihegläubigern berechtigt, die Vergütung aus einem etwaigen Verwertungserlös vorab zu entnehmen.
Das Recht der Anleihegläubiger, ihre sämtlichen Ansprüche aus der Immobilienanleihe gegen die
Anleihegläubigerin geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.


das wären wohl etwa 60.000 € + MwSt


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