Dienstag, 19. November 2013

ETP Finance GmbH & Co. I KG Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.09.2010 bis zum 31.12.2010 BILANZ

ETP Finance GmbH & Co. I KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.09.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

31.12.2010
Euro
A. Umlaufvermögen

I. Guthaben bei Kreditinstituten
1.430,72
Summe Aktiva
1.430,72


PASSIVA

31.12.2010
Euro
31.12.2010
Euro
A. Eigenkapital


I. Kommanditkapital
1.500,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
0,00

III. Jahresfehlbetrag
-1.197,95
302,04
B. Rückstellungen

595,00
C. Verbindlichkeiten

533,68
Summe Passiva

1.430,72

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 16. SEPTEMBER 2010 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2010


A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft im Sinne des § 264a HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i. V. m. § 288 HGB erstellt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen der Verständlichkeit gem. § 265 Abs. 6 HGB dem tatsächlichen Inhalt angepasst.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver-pflichtungen; sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemesse¬nem Umfang gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt und besitzen zum Bi-lanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

C. Sonstige Angaben

1. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführerin zum Bilanzstichtag war die ETP Finance GmbH, 10719 Berlin, Kurfürsten-damm 38/39. Die Komplementärin vertritt die Gesellschaft stets alleine und ist von den Be-schränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.197,96 auf neue Rechnung vorzutragen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen