Dienstag, 19. November 2013

Bekanntmachung über die Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung vom 08. August 2011

Gebhard Real Estate AG

Berlin

Bekanntmachung über die Beschlussfassung der 
zweiten Gläubigerversammlung vom 08. August 2011

durch die

Gebhard Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg 
in Abteilung B unter der Nummer 101431B

betreffend die

Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe) 
über nominal EUR 12.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 3 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007
bis 31.12.2013, Wertpapierkennnummer A0LDY8 (ISIN DE000A0LDY81)

(nachfolgend „Inhaberschuldverschreibung“)
Die Gebhard Real Estate AG, Berlin, teilt mit:
Die zweite Gläubigerversammlung betreffend die Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe) über nominal EUR 12.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 7 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013, Wertpapierkennnummer A0LDY8 (ISIN DE000A0LDY81) der Gebhard Real Estate AG, Berlin (nachfolgend „Inhaberschuldverschreibung“), hat am 8. August 2011 gemäß den Voraussetzungen des § 11 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer vom Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner derzeit gültigen Fassung (abgekürzt „SchuldVG“) Folgendes beschlossen:
Beschlussfassung über die Stundung der Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung, 
Änderung des Zinslaufes und Änderung der Anleihebedingungen
2.1 Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung, Stundung
Die am 01.01.2007 beginnende und ursprünglich am 31.12.2013 endende Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung wird um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.
2.2 Nominalzinssatz
Die nominale Gesamtverzinsung der Inhaberschuldverschreibung bleibt unverändert bei 8,25% p.a. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 setzt sich die Gesamtverzinsung aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem Besserungszuschlag von 4,75% p. a. zusammen. Der Besserungszuschlag wird nur gezahlt, wenn der Gebhard Real Estate AG die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.
2.3 Zinslauf und Zinszahlung
Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung verlängert sich um den Stundungszeitraum und endet nunmehr am 31.12.2015. Die Höhe der Verzinsung ändert sich dabei auf die Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und dem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a.. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmals zum 31.12.2011.
2.4 Änderung der Anleihebedingungen
§ 2 lit. a) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Inhaberschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrags vom 01.07.2011 an (einschließlich) ("Ausgabebetrag") jährlich Tranche 2 mit maximal 8,25% p.a. verzinst. Die Maximalverzinsung der Tranche 2 setzt sich zusammen aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a. Der bedingte Besserungszuschlag ist nur zu zahlen, wenn der Anleiheschuldnerin die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.“
§ 2 lit. b) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Zinsen werden halbjährlich berechnet und sind nachträglich am 31.12. und 30.06. eines jeden Jahres, erstmals wieder zum 31.12.2011 fällig. Die Zinsen für das II. Quartal 2011 werden zum 31.12.2011 fällig."
§ 2 lit. c) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung beginnt für beide Tranchen am 01.01.2007 und endet für die Tranche 1 mit Ablauf des 30.06.2010 und für die Tranche 2 mit Ablauf des 31.12.2015."
§ 3 lit. a) Satz 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck)
"a) Laufzeit und Fälligkeit
Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung der Tranche 2 endet am 31.12.2015 (Fälligkeitstag)."
§ 3 lit. b) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Anleiheschuldnerin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen sind berechtigt, jederzeit Inhaberschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Die Anleiheschuldnerin kann ferner die Inhaberschuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig kündigen und vollständig vom Markt nehmen."
2.5 Fortgeltung der Anleihebedingungen im Übrigen
Die übrigen Bestimmungen der Inhaberschuldverschreibungen bleiben unverändert

Berlin, im September 2011
Gebhard Real Estate AG
Der Vorstand

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