Freitag, 29. November 2013

Dominik Straka

Liebe GläubigerInnen,

diese Mail richtet sich an jene Personen, die seit Anfang des Jahres an der Gläubigerinitiative SOS-Gebhard Real Estate beteiligen und an all jene, die durch den Insolvenzantrag der GRE vom 13.11.2013 über Herrn Michael Lange informiert wurden.

Seit Ende 2012 koordiniere ich - als Gläubiger der GRE Anleihe - die Interessensbündelung von über 60 Gläubigern, die sich auch finanziell an juristischen Aktivitäten gegen die GRE beteiligen. Informationen zu meiner Person erhalten Sie in meinem Profil (Anmerkung 1).
Die Aktivitäten der SOS-Gebhard Real Estate beinhalten konkret die Forderung der ausstehenden Zinsen sowie die Kündigung der Anleihe.

Alle durch diese Initiative initiierten Verfahren zur Forderung der Zinsen verliefen bis vor Kurzem positiv. Aktuell scheinen die juristisch eingeforderten Volumina jedoch Größenordnungen zu erreichen, die das liquide Vermögen der GRE übersteigen.

Am 21. Oktober 2013 stellten in einem zweiten Präsentationstermin der Vorstand der GRE (Hr. Hiller) nebst seinem Prokuristen eine Art Sanierungskonzept vor. In Absprache mit der Kanzlei BHP, die unsere Gläubigerinitiative juristisch unterstützt, gaben wir eine positive Rückmeldung, d.h. grundsätzliche Zustimmung mit folgenden Einschränkungen: Bis zum 15.11.2013 sollten folgende Aktionen durch die GRE erfolgen:
1. Veröffentlichung der Jahresabschlüsse
2. Einberufung einer Gläubigerversammlung
3. Benennung eines Aufsichtsrats aus dem Kreis der Gläubiger oder deren juristische Vertreter
4. Darstellung der Immobilien: Adresse, Fläche, Mieterträge p.a.
5. Darstellung, dass die Gesellschaft nicht Insolvenz anmelden muss
Lediglich die Ziffer eins wurde durch die GRE eingehalten (siehe Anmerkung 2). Insofern sind unsere Forderungen nicht erfüllt.

Nun hat der Vorstand der GRE die Reißleine gezogen und beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Antrag auf Insolvenz gestellt (Aktenzeichen lautet 36G IN 4704/13).

Damit liegen alle aktuellen juristischen Aktivitäten gegen die GRE (Rückforderung der ausstehenden Zinsen oder Kündigung) auf Eis und können/sollten nicht weiterverfolgt werden.

Weiteres Vorgehen und Empfehlung:
Am kommenden Dienstag, 19.11.2013 findet eine Abstimmung zwischen der Kanzlei BHP, einer Kanzlei in München und einem Vertreter der SdK statt, in der wir das weitere juristische Vorgehen, ggf. auch strafrechtlich, abstimmen.

Um im Verlauf des Insolvenzverfahrens die Interessen der Gläubiger optimal zu bündeln empfehle ich Ihnen, Ihre Bereitschaft zur Beteiligung der Gläubigerinitiative gegenüber mir oder der Kanzlei BHP zu erklären. Ich würde Ihre Rückmeldung an die Kanzlei BHP weitergeben. Die Kontaktdaten der Kanzlei BHP entnehmen Sie der Anmerkung 3.
=> Hierdurch entstehen keine Kosten für Sie!

Im nächsten Schritt werden wir alle juristischen Mittel prüfen, die für einen möglichst positiven Ausgang für die Gläubiger förderlich sind (unter Anderem die Durchgriffshaftung auf die Tochtergesellschaften der GRE). Sofern Sie sich an der SOS-Gläubigerinitiative auch im Insolvenzverfahren beteiligen möchten, bitte ich Sie um Mitteilung mit Angabe Ihrer Adresse und dem aktuellen Nennwert Ihrer Anleihe.
=> Sofern Sie die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, geben Sie mir bitte in Ihrer Rückmeldung einen Hinweis darauf.

Anmerkung 1: Profil Dominik Straka http://www.xing.com/profile/Dominik_Straka
Anmerkung 2: Jahresabschlüsse der GRE 2010-2012 (Anhang)
Anmerkung 3: Kontaktdaten BHP: Telefon: +49 69-256 2866-0; Mail: a.wegel@bhp-law.de[mailto:a.wegel@bhp-law.de] 


Freundliche Grüße



Dominik Straka

Mittwoch, 27. November 2013

mal abgesehen davon das der Treuhänder Treukanzlei (RA Mösch) mittlerweile auch im Insolvenzverfahren steckt (er ist rechtskräftig zu 80.000€ Schadensersatz im Zusammenhang mit Bayerareal wegen grobfahrlässiger Mittelfreigabe verurteilt worden) ein ganz informativer Beitrag....

Newsletter 3
Insolvenzverfahren Gebhardt Real Estate
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich bereits vernommen haben, hat der Vorstand der Gebhard Real Estate AG am 13. November 2013 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 36G IN 4704/13. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Udo Feser von der Kanzlei Feser Spliedt von Stein-Lausitz (http://www.ra-fss.de/) bestellt.
Verfahrensverlauf
Aktuell befindet sich das Insolvenzverfahren im Status des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Wir gehen davon aus, dass in nach ca. zehn Wochen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden wird. Nach Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens können Gläubiger die Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Unseren Mitgliedern werden wir die dafür nötigen Formulare zukommen lassen. Aus dem Insolvenzverfahren der Gebhard Real Estate AG rechnen wir jedoch mit nicht mit nennenswerten Rückflüssen. Da die Immobilien, mit denen die von Ihnen gehaltenen Anleihen gemäß den Angaben der Gebhard Real Estate AG nicht direkt, sondern über Tochtergesellschaften der Gebhard Real Estate AG gehalten werden, dürfte die Gebhard Real Estate AG selbst nicht über nennenswerte Vermögenswerte verfügen. Um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen, muss aus unserer derzeitigen Sicht der Treuhänder der Anleihe aktiv werden.
Treuhänder muss Immobilien verwerten
Da Ihre Anleihen gemäß Prospektangaben mit den Immobilien der Tochtergesellschaften grundbuchrechtlich erstrangig besichert sein sollen, müsste nun der Treuhänder der Anleihe die Verwertung der Immobilien einleiten. Das bedeutet in der Regel, dass dieser ein Zwangsversteigerungsverfahren einleitet, und den durch die Zwangsversteigerung erzielten Verkaufserlös an die Berechtigten, in diesem Falle die Anleiheinhaber, auskehrt. Sollten also die Grundschulden korrekt eingetragen sein, könnte der Treuhänder nun die Immobilien der Tochtergesellschaften der Gebhard Real Estate AG zu Ihren Gunsten verwerten.

Für Sie würde dies bedeuten, dass Sie von zwei Stellen Rückzahlungen erhalten würden:
Einerseits vom Insolvenzverwalter der Gebhard Real Estate AG eine Ihnen zustehende Insolvenzquote, und andererseits vom Treuhänder der Anleihe die Ihnen zustehende Quote aus der Verwertung der Immobilien.
Weiteres Vorgehen
Am gestrigen Dienstag, den 26. November, fanden Gespräche zwischen der SdK und einem Vertreter einer weiteren Gläubigerinitiative und deren Anwalt von der Kanzlei BHP statt. Man hat sich dabei verständigt, dass man zunächst Kontakt zum Insolvenzverwalter und zum zuständigen Treuhänder der Anleihen aufnehmen wird. Wir gehen davon aus, dass dann in einem absehbaren Zeitraum der Treuhänder über die einzelnen Vorhandenen Sicherheiten berichten wird und diese auch möglichst zeitnah verwerten wird. Ferner wird man dem Insolvenzverwalter vorschlagen, auf einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber einen gemeinsamen Vertreter wählen zu lassen, welcher die Interessen der Anleihegläubiger im Verfahren vertreten kann. Dadurch würde unter anderem die Einzelanmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle durch alle Anleihegläubiger entfallen und auch das Vorgehen von Insolvenzverwalter und Treuhänder besser überwacht werden.
Sobald uns weitere Einzelheiten zum Insolvenzverfahren oder zum Vorgehen des Treuhänders bekannt werden, werden wir Ihnen über diesen Newsletter Bericht erstatten. Eine aktuelle Quotenschätzung können wir aktuell nicht abgeben, da wir uns nicht im Klaren darüber sind, ob die Grundschulden alle so wie im Wertpapierprospekt vorgesehen auch eingetragen worden sind.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org zur Verfügung.
München, den 27. November 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen an der Gebhard Real Estate AG!

Dienstag, 26. November 2013

was ein Sumpf.....

16.08.2010 19:32 

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der IPG Investment Partners Group AG eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter bestellte das Gericht RA Dr. Michael Jaffé, der bereits
seit Insolvenzantragstellung Anfang Juni 2010 als vorläufiger
Insolvenzverwalter tätig war.

Sebastian Brunner
communications+consulting
e-Mail: FSBrunner@aol.com
Tel.: 0175 5604673
 

Nachricht vom 11.03.2008 | 15:19

Gebhard & Co. Wertpapierhandelsbank AG: Die Gebhard Bank baut ihre Kernkompetenzen im Asset Management mit neuem Experten-Team weiter aus

Gebhard & Co. Wertpapierhandelsbank AG / Sonstiges

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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Gräfelfing, 10. März 2008 - Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss mit dem
Fondsspezialisten FondsConsult Asset Management AG ist es gelungen, das
Experten-Team der Fiduka Depotverwaltung um Felix Schleicher zu gewinnen.

Felix Schleicher, Ex-Geschäftsführer der Fiduka Depotverwaltung, hat zum
01.03.2008 mit seinen Mitarbeitern Markus Walder und Adam Volbracht seine
Tätigkeit für die Gebhard Bank aufgenommen. Er betont, in der unabhängigen
Privatbank den idealen Partner für die individuelle Vermögensverwaltung 
auf Basis des wertorientierten Anlagestils (dem sog. Value Investing)
gefunden zu haben:
'Um unsere Strategie optimal für unsere Privatkunden umsetzen zu können,
benötigt man einen kompetenten Partner, der unsere spezifischen
Anforderungen erfüllen kann. Im Vordergrund stehen dabei Unabhängigkeit von
Konzerninteressen und Fachkompetenz. Die Gebhard Bank mit Ihrem Private
Banking Team erfüllt diese Voraussetzungen optimal durch ihre langjährige
Erfahrung und Spezialisierung in der Vermögensverwaltung.'

Der von Benjamin Graham entwickelte wertorientierte Anlagestil (das sog.
Value Investing) ist einer der langfristig erfolgreichsten und zugleich
risikoärmsten Anlagestile, von dem nicht zuletzt Warren Buffett auf seinem
Weg zu einem der weltweit reichsten Männer profitiert habe. Nach dem
Konzept der Sicherheitsmarge wählt dieser Ansatz Wertpapiere aus, die
deutlich unter ihrem inneren Wert notieren. Dieses Ortungs- und
Bewertungssystem für Wertpapiere wird vor allem in den USA schon seit
Jahrzehnten von den langfristig erfolgreichsten Vermögensverwaltern
eingesetzt und auch in Deutschland ist Value Investing stark auf dem
Vormarsch.

'Ich bin mir daher sicher, dass dieser Ansatz besonders bei Privatkunden
ein hohes Potenzial aufweist', so Felix Schleicher.

Sowohl Studien als auch die Ergebnisse des Experten-Teams in der
Vergangenheit belegen, dass mit dem wertorientierten Anlagestil
durchschnittliche Realrenditen von über 10% p.a. möglich sind. Das
renommierte Ibbotson-Institut errechnete für Value-Aktien sogar eine
Durchschnittsrendite von über 13% pro Jahr auf die letzten 70 Jahre. Um
diese Anlagechancen auch einer breiten Anlegerschicht zugänglich zu machen,
ist die Auflage eines global ausgerichteten Value-Fonds geplant, der sich
im Vorfeld der Abgeltungssteuer hervorragend als langfristig ausgerichtetes
Investment eignet.

Über die Gebhard Bank

Die Gebhard Bank ist eine börsennotierte Wertpapierhandels- und
Investmentbank mit Sitz in Gräfelfing bei München. Als unabhängiger
Finanzdienstleister begleitet die Bank mittelständische Unternehmen und
vermögende Privatkunden in allen Fragen rund um Kapitalmarkt und Börse.
Langjährige Kapitalmarkterfahrung, Individualität und Flexibilität in der
Beratung  sowie die konsequente Kundenorientierung bilden dabei die
Grundlage der Geschäftsphilosophie.


Kontakt:
Christian Fischl
Vorstand
Gebhard & Co. Wertpapierhandelsbank AG
Tel.: +49 89 89800-0
Fax: +49 89 89800-100
E-Mail: fischl@gebhardbank.de
www.gebhardbank.de

Montag, 25. November 2013

36G IN 4704/13. // vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Udo Feser von der Kanzlei Feser, Spliedt, von Stein-Lausitz, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin bestellt

36G IN 4704/13. // vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Udo Feser von der Kanzlei Feser, Spliedt, von Stein-Lausitz, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin bestellt

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Gebhard Real Estate AG hat am 13. November 2013 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt. Das Aktenzeichen lautet 36G IN 4704/13. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Udo Feser von der Kanzlei Feser, Spliedt, von Stein-Lausitz, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin bestellt.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, waren aber aufgrund der aktuellen Situation des Unternehmens, insbesondere zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft, gezwungen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Wir werden Sie hier über die weitere Entwicklung und den Fortgang des Verfahrens informieren.

Hypothekenanleihe – Handel vorerst ausgesetzt

Der Handel mit der Hypothekenanleihe der Gebhard Real Estate AG an der Börse München wurde vorübergehend, voraussichtlich bis Mittwoch, den 20.11.2013, ausgesetzt.

Was für ein Treuhänder.....grobfahrlässige Mittelfreigabe.....Treukanzlei Mösch) zu 80.000€ Schadensersatz verurteilt

Was für ein Treuhänder.....grobfahrlässige Mittelfreigabe.....Treukanzlei Mösch) zu 80.000€ Schadensersatz verurteilt



Bayernareal – Festzinsanlage V: Treuhänder zu Schadensersatz verurteilt

In einem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht München I mit Urteil vom 20.09.2013 (Az. 34 O 15715/12) den Treuhänder der Festzinsanlage V, die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, zu Schadensersatz in Höhe von über 80.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Bayernareal Finanzierungs GmbH hatte 2008 mit der Festzinsanlage V Gelder eingeworben, um ein Immobilienprojekt zu finanzieren. Die Gelder der Anleger wurden auf ein von der Treukanzlei verwaltetes Konto eingezahlt und hätten von der Treukanzlei nur freigegeben werden dürfen, wenn die Finanzierung des Immobilienprojekts gesichert gewesen wäre.
Die Treukanzlei gab die Mittel jedoch trotz fehlender Freigabevoraussetzungen frei; 2011 scheiterte das Projekt und den Anlegern wurde der Verlust ihrer Anlage mitgeteilt.
Wie das Gericht festgestellt hat, erfolgte die Mittelfreigabe zumindest grob fahrlässig. Die Voraussetzungen für eine Mittelfreigabe waren gerade nicht gegeben, da es für das Immobilienprojekt keine Finanzierung gab. Die Treukanzlei muss daher den Anlegern den entstandenen Schaden ersetzen.
Nachdem die Anleger erst im Jahr 2011 über den Verlust ihrer Einlage informiert wurden, sind die Schadensersatzansprüche gegen die Treukanzlei in der Regel noch nicht verjährt. Geschädigte Anleger sollten sich daher anwaltlich beraten lassen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Peter Tyllack (+49 89 64 98 45-0, tyllack@rrlaw.de)

Über den Treuhänder Treukanzlei Mösch ist am 6.11.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Über den Treuhänder Treukanzlei Mösch ist am 6.11.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Über den Treuhänder Treukanzlei Mösch ist am 6.11.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Ich begrüsse das da RA Mösch mir gegenüber mit seinen Berichtspflichten/Tätigkeitspflichen trotz mehrfacher Anmahnungen nicht nachgekommen ist!!!

Insolvenzverwalter ist Ott und Gerloff in München....

Dienstag, 19. November 2013

Gebhard Real Estate Verwaltungs GmbH Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 BILANZ

Gebhard Real Estate Verwaltungs GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

31.12.2012
Euro
31.12.2012
Euro
31.12.2011
Euro
A. Umlaufvermögen



I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

39.684,24
24.732,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


785,42

161,80
Summe Aktiva

40.469,66
24.894,61


PASSIVA

31.12.2012
Euro
31.12.2012
Euro
31.12.2011
Euro
A. Eigenkapital



I. Gezeichnetes Kapital
25.000,00

25.000,00
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
-405,39


0,00
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
1,85
24.896,46

-105,39
B. Rückstellungen

5.500,00
0,00
C. Verbindlichkeiten

10.073,20
0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten



Summe Passiva


40.469,66

25.000,00

ANHANG zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB erstellt.
Die Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert, sofern dies einer klareren Darstellung der Posten dient.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem Umfang gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt und besitzen zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
III. Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführung und Vertretung
Geschäftsführer im Berichtszeitraum waren Marcus Sippel bis zum 18. Juni 2012 und ab 18. Juni 2012 Frau Anja Jokisch.
Alle Geschäftsführer sind/waren alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
1.
Komplementärsstellung
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der JL Gastronomie GmbH & Co. Immobilien KG mit Sitz in Berlin.
IV. Sonstige Angaben
1.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuß in Höhe von EUR 1,85 auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, im August 2013

Anja Jokisch
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.12.2012

Bekanntmachung über die Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung vom 08. August 2011

Gebhard Real Estate AG

Berlin

Bekanntmachung über die Beschlussfassung der 
zweiten Gläubigerversammlung vom 08. August 2011

durch die

Gebhard Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg 
in Abteilung B unter der Nummer 101431B

betreffend die

Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe) 
über nominal EUR 12.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 3 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007
bis 31.12.2013, Wertpapierkennnummer A0LDY8 (ISIN DE000A0LDY81)

(nachfolgend „Inhaberschuldverschreibung“)
Die Gebhard Real Estate AG, Berlin, teilt mit:
Die zweite Gläubigerversammlung betreffend die Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe) über nominal EUR 12.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 7 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013, Wertpapierkennnummer A0LDY8 (ISIN DE000A0LDY81) der Gebhard Real Estate AG, Berlin (nachfolgend „Inhaberschuldverschreibung“), hat am 8. August 2011 gemäß den Voraussetzungen des § 11 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer vom Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner derzeit gültigen Fassung (abgekürzt „SchuldVG“) Folgendes beschlossen:
Beschlussfassung über die Stundung der Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung, 
Änderung des Zinslaufes und Änderung der Anleihebedingungen
2.1 Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung, Stundung
Die am 01.01.2007 beginnende und ursprünglich am 31.12.2013 endende Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung wird um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.
2.2 Nominalzinssatz
Die nominale Gesamtverzinsung der Inhaberschuldverschreibung bleibt unverändert bei 8,25% p.a. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 setzt sich die Gesamtverzinsung aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem Besserungszuschlag von 4,75% p. a. zusammen. Der Besserungszuschlag wird nur gezahlt, wenn der Gebhard Real Estate AG die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.
2.3 Zinslauf und Zinszahlung
Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung verlängert sich um den Stundungszeitraum und endet nunmehr am 31.12.2015. Die Höhe der Verzinsung ändert sich dabei auf die Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und dem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a.. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmals zum 31.12.2011.
2.4 Änderung der Anleihebedingungen
§ 2 lit. a) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Inhaberschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrags vom 01.07.2011 an (einschließlich) ("Ausgabebetrag") jährlich Tranche 2 mit maximal 8,25% p.a. verzinst. Die Maximalverzinsung der Tranche 2 setzt sich zusammen aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a. Der bedingte Besserungszuschlag ist nur zu zahlen, wenn der Anleiheschuldnerin die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.“
§ 2 lit. b) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Zinsen werden halbjährlich berechnet und sind nachträglich am 31.12. und 30.06. eines jeden Jahres, erstmals wieder zum 31.12.2011 fällig. Die Zinsen für das II. Quartal 2011 werden zum 31.12.2011 fällig."
§ 2 lit. c) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung beginnt für beide Tranchen am 01.01.2007 und endet für die Tranche 1 mit Ablauf des 30.06.2010 und für die Tranche 2 mit Ablauf des 31.12.2015."
§ 3 lit. a) Satz 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck)
"a) Laufzeit und Fälligkeit
Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung der Tranche 2 endet am 31.12.2015 (Fälligkeitstag)."
§ 3 lit. b) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Anleiheschuldnerin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen sind berechtigt, jederzeit Inhaberschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Die Anleiheschuldnerin kann ferner die Inhaberschuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig kündigen und vollständig vom Markt nehmen."
2.5 Fortgeltung der Anleihebedingungen im Übrigen
Die übrigen Bestimmungen der Inhaberschuldverschreibungen bleiben unverändert

Berlin, im September 2011
Gebhard Real Estate AG
Der Vorstand

Zweite RIO Immobilienverwaltungs GmbH Berlin JAHRESABSCHLUSS zum Geschäftsjahr vom 01. Januar 2008 bis zum 30. September 2008 BILANZ zum 30. September 2008

Zweite RIO Immobilienverwaltungs GmbH

Berlin

JAHRESABSCHLUSS 

zum Geschäftsjahr vom 01. Januar 2008 bis zum 30. September 2008

BILANZ zum 30. September 2008

AKTIVA

30.09.2008
EUR
30.09.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN


I. Sachanlagen
7.320.099,487.802.385,91
B. UMLAUFVERMÖGEN


I. Vorräte9.083,77
2.718,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände226.970,05
105.668,12
III. Guthaben bei Kreditinstituten341,53236.395,352.713,26
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
28.109,3023.763,73
SUMME AKTIVA
7.584.604,137.937.249,79
PASSIVA




30.09.2008
EUR
30.09.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. EIGENKAPITAL


I. Gezeichnetes Kaptial25.000,00
25.000,00
II. Gewinnvortrag107.404,16
176.776,60
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)- 57.592,7974.811,37- 69.372,44
B. RÜCKSTELLUNGEN
6.500,006.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN
7.503.292,767.798.345,63
SUMME PASSIVA
7.584.604,137.937.249,79

ANHANG 

ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS RUMPFWIRTSCHAFTSJAHR 
VOM 01. OKTOBER 2007 BIS ZUM 30. SEPTEMBER 2008

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB erstellt.
Die Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert, sofern dies einer klareren Darstellung der Posten dient.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten linear nach den üblichen Nutzungsdauern der Anlagegüter.
Die Vorräte wurden mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren am Bilanztag beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken sind durch Abschreibungen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Ungewissen Verpflichtungen; sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem Umfang gebildet.
Die Finanzschulden und anderen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung und Vertretung
Geschäftsführer im Berichtszeitraum war Herr Dipl. Volkswirt Bernhard Groth, Berlin. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Laufzeit und Sicherung von Verbindlichkeiten
EUR 4.591.682 der Verbindlichkeiten haben zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 2.211.611,09.
Von den Verbindlichkeiten ist insgesamt ein Betrag von 5.867.899 durch Grundpfandrechte in Höhe von EUR 5.800.000 sowie durch Sicherheitsabtretung von Mietforderungen besichert. Die übrigen Verbindlichkeiten sind weder durch Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte besichert.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.522.536.

IV. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 57.592,79 auf neue Rechnung vorzutragen.

Berlin, im August 2009
Bernhard Groth, Geschäftsführer