Montag, 10. Februar 2014

Extrem schlechte Nachrichten müssen wir Ihnen leider von der Besicherungsfront überbringen. Nach den uns bisher vorliegenden Informationen können wir nicht davon ausgehen, dass die Besicherung der Anleihe mit Grundschulden an den Immobilien der Tochtergesellschaften, so wie es in den Anleihebedingungen vorgesehen war, durchgeführt worden ist.

Newsletter 4
Insolvenzverfahren Gebhard Real Estate
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute auf den neuesten Stand in Sachen Insolvenzverfahren der Gebhard Real Estate AG bringen. Den Bericht des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Feser haben wir für unsere Mitglieder unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=728 zum Download bereit gestellt.
Treuhänder insolvent – Besicherungssituation unklar

Extrem schlechte Nachrichten müssen wir Ihnen leider von der Besicherungsfront überbringen. Nach den uns bisher vorliegenden Informationen können wir nicht davon ausgehen, dass die Besicherung der Anleihe mit Grundschulden an den Immobilien der Tochtergesellschaften, so wie es in den Anleihebedingungen vorgesehen war, durchgeführt worden ist. Im Bericht von Herrn Feser ist davon nirgends die Rede. Auch uns zugegangene Hinweise in Bezug auf eine Immobilie in Süddeutschland deuten darauf hin, dass der Treuhänder hier ganz klar gegen seine Pflichten verstoßen hat. Sofern hier keine Grundschulden zu Gunsten der Anleiheinhaber eingetragen worden sein sollten, speist sich die Rückzahlungsquote alleine aus der Insolvenzquote der Gebhard Real Estate AG. Sofern der Treuhänder, die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, gegen seine Pflichten als Treuhänder verstoßen haben sollte, könnte dieser eventuell von den Anleiheinhabern in Haftung genommen werden. Jedoch wurde am 6. November 2013 ebenfalls ein Insolvenzverfahren gegen den Treuhänder beim Amtsgericht München eröffnet. Daher ist nicht zu erwarten, dass hier mit signifikanten Rückflüssen gerechnet werden kann.

Weiteres Vorgehen
Wir werden das weitere Vorgehen mit unseren Rechtsanwälten besprechen und Sie über Neuigkeiten im Insolvenzverfahren informieren. Sofern Sie über steuerliche Gewinne verfügen, die Sie mit den Verlusten bei der Gebhard Anleihe verrechnen könnten, wäre es aus unserer derzeitigen Sicht eventuell ratsam, sich hier steuerlich beraten zu lassen, und über einen Verkauf der Anleihen nachzudenken, um die steuerlichen Verluste nutzen zu können, und so zumindest einen Teil der Investition wieder zurückzuerhalten. Bezüglich der Börsennotierung der Anleihe hat der Insolvenzverwalter angedacht, die Notierung beenden zu lassen. Unser Vertreter hat diesem Vorhaben auf der Gläubigerversammlung jedoch widersprochen, um so die Tür zur steuerlichen Realisierung offen zu halten.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org zur Verfügung.
München, den 10. Februar 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen an der Gebhard Real Estate AG!

Sonntag, 2. Februar 2014

Der Name Opiola taucht übrigens im GV-Bericht des Insolvenzverwalters auch auf.


Von wegen trocken - Stösschen aus Montevideo:


Der Name Opiola taucht übrigens im GV-Bericht des Insolvenzverwalters auch auf.

Uruguay hat kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland.

Samstag, 1. Februar 2014

war das eine Luftnummer mit der Besicherung....dann sollt die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen werden.....Die Emittentin wird an den mit dem Anleihenkapital finanzierten Immobilien in Deutschland Grundschulden über insgesamt EUR 20.000.000,00 bestellen

4.5. Einstufung der Wertpapiere und Besicherung
Die Schuldverschreibungen sollen durch nachrangige Grundschulden auf die Immobilien innerhalb der Gebhard Real Estate
Gruppe besichert werden. Diese werden von einem durch die Emittentin zu Gunsten der Inhaber der Teilschuldverschreibungen
bestellten Treuhänder gehalten und verwaltet.
Treuhänder der Inhaber der Teilschuldverschreibungen ist die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ismaninger
Straße 102, 81675 München.
Zwischen der Emittentin und dem Treuhänder bestehen keinerlei wirtschaftliche oder persönliche Verflechtungen. Er ist in
jeglicher Hinsicht von der Gesellschaft unabhängig. Der Treuhänder ist an Weisungen der Anleihegläubiger oder Anleiheschuldnerin
nicht gebunden. Das von der Gesellschaft an den Treuhänder zu entrichtende Honorar trägt nur zu einem
unwesentlichen Teil zu den Einkünften des Treuhänders bei.
Der Treuhänder erhält während der Laufzeit der Treuhandtätigkeit eine angemessene Vergütung.
Die Bedingungen des Treuhandverhältnisses sind Teil der Anleihebedingungen.
Die Emittentin wird an den mit dem Anleihenkapital finanzierten Immobilien in Deutschland Grundschulden über insgesamt
EUR 20.000.000,00 bestellen. Die Emittentin wird diese Grundschulden sodann an den Treuhänder übertragen. Gemäß
dem zwischen der Emittentin und dem Treuhänder zu Gunsten der Inhaber der Schuldverschreibungen am 30.06.2006
geschlossenen Treuhandvertrag, der im Anhang zu diesem Prospekt abgedruckt ist, verpflichtet sich der Treuhänder gegenüber
den Inhabern der Schuldverschreibungen, die nachrangigen Grundschulden für deren Rechnung treuhänderisch zu
verwalten und die Rechte aus dieser für die Inhaber der Schuldverschreibungen wahrzunehmen. Dies umfasst insbesondere
die gerichtliche Geltendmachung und Verwertung im Sicherungsfall.
Im Übrigen sind Ansprüche der Inhaber der Teilschuldverschreibungen aus den Schuldverschreibungen untereinander und
mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin gleichrangig, soweit
für solche Ansprüche nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.

S 35 ALB der Gebhard-Anleihe

was ist denn das für ein "Saftladen" ? / über die Person Wullinger hängt das alles irgendwie zusammen: Gebhard und die Carpevigo-Veranstaltung....und immer wieder taucht der Treuhänder Treukanzlei (Mösch) in dem Geflecht auf....gleichwohl wird der eigene Treuhänder wg 160.000€ verklagt....

15. Gerichts-und Schiedsverfahren
Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren,
die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden
im Zeitraum der letzten 12 Monate mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Verfahren nicht und
wurden auch nicht innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen. Mit Ausnahme der nachfolgend
beschriebenen Verfahren bestehen auch keine Interventionen oder Verfahren, die sich erheblich auf
die Finanzlage oder die Rentabilität der Carpevigo-Gruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt
haben.
Klage der Carpevigo Finanzierunas GmbH & Co. KG gegen die Treukanzlei Steuerberatunas GmbH
vor dem Landgericht München I
Die Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. KG hat vor dem Landgericht München I mit Schriftsatz vom
18. November 2010 eine Klage gegen die Treukanzlei Steuerberatungs GmbH im Wesentlichen auf
Zahlung eines Betrages von EUR 160.000,00 eingereicht (Az. 12 HKO 21604/10). Die Treukanzlei
Steuerberatungs GmbH hat mit Schriftsatz vom 26. Juli 2011 die Klageforderung anerkannt. Das TeilAnerkenntnisurteil
hinsichtlich der Klageforderung ist zu Gunsten der Carpevigo Finanzierungs GmbH
& Co. KG am 10. August 2011 ergangen. Am 10. November 2011 entschied das Landgericht München
I, die Kosten des Verfahrens der Treukanzlei Steuerberatungs GmbH aufzuerlegen. Die zwischenzeitlich
gegen die Entscheidung vom 10. November 2011 eingelegte Berufung ist vom OLG
München am 18. April 2012 zurückgewiesen worden. Damit sind das Teil-Anerkenntnisurteil vom 10.
August 2011 und die Entscheidung vom 10. November 2011 rechtskräftig.

Was sind das für 160.000€ und welche Bewandtnis hat es damit auf sich ?

Carpevigo AG beruft Stephan Wullinger zum neuen Finanzvorstand

HuginNews am 24.02.2009, 17:35 (Gastkommentar)
HuginNews
 
0,00% 
 

Neubesetzung dient dem weiteren schnellen Wachstum der
Carpevigo-Gruppe

Holzkirchen, 24.02.2009 - Die Carpevigo AG (ISIN DE000A0LR6B6) ändert
ihren Vorstand. Stephan Wullinger verstärkt ab 1. März 2009 als
Finanzvorstand das Führungsgremium des Unternehmens. Er verantwortet
in dieser Funktion die Ressorts Finanzen und Controlling.

Stephan Wullinger bringt langjährige Erfahrung im
Portfolio-Management und in der Projektentwicklung mit einem
kumulierten Volumen von über 2 Mrd. Euro mit. Er verfügt über einen
MBA des Institut of Management Development (IMD) in Lausanne. Jens F.
Neureuther, Vorstandsvorsitzender der Carpevigo AG, wird in dem
erweiterten Vorstand für Strategie, Projektgeschäft und die weitere
Internationalisierung verantwortlich sein.

"Der Markt für Erneuerbare Energien birgt weltweit enorme Chancen.
Die Anforderungen nehmen mit dem Wachstum und der Erschließung neuer
Märkte schnell zu. Ich freue mich, dass wir mit Stephan Wullinger
einen erfahrenen und kompetenten Finanzfachmann für den Vorstand
gewonnen haben. Ich sehe uns damit bestens aufgestellt, um die
Herausforderungen unseres Unternehmens erfolgreich zu bewältigen und
unsere ambitionierten Wachstumsziele zu erreichen."

                                   Zeichen (inkl. Leerzeichen): 1.303


Über die Carpevigo AG:

Die CARPEVIGO AG plant, baut und betreibt Kraftwerke für die
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Verwertung erfolgt
durch den Verkauf von elektrischem Strom an die örtlichen
Energieversorger und Netzbetreiber. Carpevigo konzentriert seine
Geschäftstätigkeit auf Länder mit langfristig stabilen, gesetzlich
garantierten Rahmenbedingungen. Das Leistungsspektrum umfasst die
Identifikation geeigneter Standorte, Einkauf, Projektierung, Bau und
den laufenden Betrieb der Solarkraftwerke.


Weitere Informationen:
CARPEVIGO AG
Gabriele Breu
Marktplatz 20
D-83607 Holzkirchen
Tel. +49-(0)8024-608383-0
Fax +49-(0)8024-608383-9
www.carpevigo.de

Presseanfragen:
Pressestelle CARPEVIGO
Ulrich L. Schneppel
c/o York Communications GmbH
Emmy-Noether-Str. 2
D-79110 Freiburg
Tel. +49-(0)761-48080-0
Fax +49-(0)761-48080-55
carpevigo@york-communications.de

RIO Real Estate Investment opportunities GmbH Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 Bilanz zum 31. Dezember 2009 // neuere Daten liegen im Bundesanzeiger nicht vor

RIO Real Estate Investment opportunities GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz zum 31. Dezember 2009

AKTIVA
Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen1.465,003.280,00
II. Finanzanlagen5.858.603,505.860.068,501.258.330,86
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände9.836.370,6214.740.083,93
II. Guthaben bei Kreditinstituten52.405,779.888.776,39104.123,89
15.748.844,8916.105.818,68
PASSIVA
Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital250.000,00250.000,00
II. Kapitalrücklage500.000,00500.000,00
III. Gewinnvortrag951.018,562.941.952,72
IV. Jahresüberschuss (Vj. -Fehlbetrag)590.274,662.291.293,22- 1.990.934,16
B. Rückstellungen10.000,0010.000,00
C. Verbindlichkeiten13.447.551,6714.394.800,12
15.748.844,8916.105.818,68

ANHANG des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB erstellt.
Die Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert, sofern dies einer klareren Darstellung der Posten dient.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten linear nach den üblichen Nutzungsdauern der Anlagegüter.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Einzelrisiken sind durch Abschreibungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken sind durch Abschreibungen berücksichtigt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem Umfang gebildet.
Die Finanzschulden und anderen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung und Vertretung
Geschäftsführer im Berichtszeitraum war Herr Stephan Wullinger, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Laufzeit und Sicherung von Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen zum Bilanzstichtag EUR 2.458.168,07. EUR 10.516.383,60 der Verbindlichkeiten haben zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
3. Beteiligungsbesitz/Pflichtangaben gem. § 285 Nr. 11 HGB
GesellschaftSitzAnteil EK
in %
Anteil EK
in TEUR
Ergebnis des letzten Geschäftsjahres in
TEUR
Dritte RIO Immobilienverwaltung GmbHBerlin77,50- 2.308- 1.273
4. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Gesellschaftern Forderungen in Höhe von TEUR 1.735.

IV. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 590.274,66 auf neue Rechnung vorzutragen.

Berlin, 20. Dezember 2011
Stephan Wullinger, Geschäftsführer

Zur Struktur der Gesellschaft vertritt allerdings Herr Stephan Wullinger, der Geschäftsführer der Hauptgesellschafterin, eine abweichende Auffassung. Hiernach sollen die Aktienanteile wie folgt aufgeteilt sein:

Zur Struktur der Gesellschaft vertritt allerdings Herr Stephan Wullinger, der Geschäftsführer
der Hauptgesellschafterin, eine abweichende Auffassung. Hiernach sollen die
Aktienanteile wie folgt aufgeteilt sein:

* RIO real estate investment opportunities GmbH (HRB 200651 des AG München)
Maximilianstr. 35 a, 80539 München
vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Stephan Wullinger
mit Aktienanteilen von € 37.850,00

Frau Dörte Opiola
Montevideo, Uruguay (Anschrift wird nachgereicht)
mit Aktienanteilen von € 22.650,00

« Herr Werner Rudolf Hoffmann,
geschäftsansässig: Boschetsriederstraße 20, 81379 München
mit Aktienanteilen von € 24.000,00

■ KOI-lnvestment Fonds,
c/o IFOS AG, Aeulestraße 6, FL - 9490 Vaduz
mit Aktienanteilen von € 12.000,00

■ Frau Stephanie Beck und Frau Martina Krause
Elbestraße 39a, 84039 Landshut
mit Aktienanteilen von € 2.000,00

■ Herr Bernhard Groth
Schützenstraße 39, 10117 Berlin
mit Aktienanteilen von € 1.500,00.
Die Divergenzen werde ich nach Verfahrenseröffnung klären

Uruguay hat übrigens kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland.

 
Uruguay hat übrigens kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland.
 

Hans-Peter Eger 1.088.068,56 ehem. Vorstand der Gebhard // um diesen Betrag sollte man sich intensiv kümmern // auch die Umstände wie ein Organ der Gesellschaft zu solchen Darlehen kommen kann ist zu Hinterfragen (lagen alle notwendigen Genehmigungen/Beschlüsse der Gesellschaft vor oder ist gar der Tatbestand der Untreue zu prüfen......)

Forderungen aus Darlehen

Die Schuldnerin ist nach Auskunft des Vorstands Inhaberin folgender Ansprüche:
Schuldner Betrag Bemerkung

JL Gastronomie GmbH & Co. Immobilien KG 1.369.985,57 Gesellschafterdarlehen
Zweite RIO Immobilien Verwaltungs GmbH 656.854,23 Gesellschafterdarlehen
Zweite RIO Immobilien Verwaltungs GmbH 50.523,05 Gewinnabführungsvertrag
ETP Management GmbH 259.189,84 Darlehensforderung
ETP Management GmbH 364.222,55 Darlehensforderung
ETP II GmbH & Co. KG 297.435,54 Darlehensforderung
Hans-Peter Eger 1.088.068,56 ehem. Vorstand der Gebhard
Real Estate AG

Summe 4.086.279,34 ohne Wertberichtigungen

Die Schuldnerin hat hinsichtlich dieser Ansprüche, insbesondere gegenüber Herrn
Eger und der ETP Management GmbH sowie der ETP II GmbH & Co. KG, in der Vorbereitung
des Jahresabschlusses zum 30. September 2013 bereits Wertberichtigungen
auf € 443.352,88 vorgenommen.
Da mir zu diesen Vorgängen noch keine Detailinformationen oder Unterlagen vorliegen,
stelle ich auch diesbezüglich einen Erinnerungswert ein. Die Darlehensverbindlichkeiten
haben Einfluss auf die Abfindungsguthaben, da sie in der dortigen Berechnung
als Verbindlichkeit zu berücksichtigen sind.

aus unten schon zitierter kritischer Stelle.... // Gibt es überhaupt irgendwelche Grundbucheinträge zugunsten der Anleihegläubiger?

Interessant - warum steht dieser Warnhinweis nicht im GV-Bericht? Warum wurde das so auf der GV nicht zur Sprache gebracht? Warum fehlen dem IV angeblich die wichtigsten Unterlagen?

Entweder der IV hat über Nacht einen Geistesblitz gehabt oder er bekommt gerade kalte Füße.

Wie schon erwähnt wird man hier aus meiner Sicht eine Quote nahe 0 erwarten dürfen - wenn überhaupt was zu holen sein wird dann nur mit viel Aufwand über die Hintermänner und über Anlagebetrug, Bereicherung, Prospektbetrug etc.
Diesem Hans-Peter Eger mit seinem nicht zurückgezahlten Darlehen sollte man mal genauer auf die Finger schauen.

Und man sollte die vergangene Teilrückzahlung (Tranche 1) mal genauer unter die Lupe nehmen - welche Transaktionen/Plünderungen fanden im Hintergrund statt, um die Barmittel zu generieren?

Gibt es überhaupt irgendwelche Grundbucheinträge zugunsten der Anleihegläubiger?

aus den ALB der Gbhard-Anleihe: § 10 Besicherung der Anleihe Die Besicherung der Anleihe erfolgt durch die Bestellung nachrangiger Grundpfandrechte an den in Deutschland gelegenen künftig mit den Anleihen finanzierten Immobilien zugunsten des Treuhänders (§ 11), der die Grundpfandrechte bzw. Rückgewähransprüche für die Anleihegläubiger im Innenverhältnis verwaltet. § 11 Treuhänder Bestellung des Treuhänders durch Treuhandvertrag Die Emittentin hat durch Treuhandvertrag vom 30.06.2006 („Treuhandvertrag“) die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ismaningerstr. 102, 81675 München, („der Treuhänder“) zur treuhänderischen Verwaltung und Wahrnehmung der Rechte aus den zweitrangigen Grundpfandrechten für Rechnung der Anleihegläubiger bestellt. Die Pflichten des Treuhänders umfassen insbesondere die Geltendmachung und Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte im Sicherungsfall. Eine Kopie des Treuhandvertrages ist diesen Anleihebedingungen als Anlage beigefügt. Ein Original des Treuhandvertrages ist bei der Zahlstelle zur Einsichtnahme und Anfertigung von beglaubigten Abschriften durch die Anleihegläubiger während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegt. Zahlungsausfallbenachrichtigung an Treuhänder, Nachfrist bis zur Einleitung der Grundschuldverwertung. Gemäß dem Treuhandvertrag ist der Treuhänder gegenüber den Anleihegläubigern erst dann verpflichtet, die zur Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, wenn: ihm ein Anleihegläubiger schriftlich mitteilt, dass ein Anspruch auf Zahlung von Zinsen oder Kapital bei Fälligkeit nicht erfüllt wurde; der Mitteilung muss beigefügt sein: (i) ein Nachweis, der durch Bescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes des Anleihegläubigers geführt werden kann, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist, sowie (ii) eine schriftliche Bestätigung der Zahlstelle, welche Zins- und/oder Kapitalszahlung in welcher Höhe nicht erfolgt ist (zusammen die „Zahlungsausfallbenachrichtigung“); und a) b) a) b) 40 der Treuhänder bei der Emittentin nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Zahlungsausfallbenachrichtigung die Zahlung der in dieser bezeichneten Zins- und/oder Kapitalansprüche an die Anleihegläubiger ohne Einleitung von Verwertungsmaßnahmen für die zweitrangigen Grundpfandrechte erwirken kann, wobei der Treuhänder gegenüber der Anleihegläubigerin verpflichtet ist, sich mit dieser zu diesem Zweck unverzüglich nach Zugang einer Zahlungsausfallbenachrichtigung in Verbindung zu setzen. Vergütung des Treuhänders Gemäß dem Treuhandvertrag erhält der Treuhänder von der Anleiheschuldnerin während der Laufzeit des Treuhandvertrages eine Vergütung in Höhe von 0,25 % der zu sichernden Teilschuldverschreibungen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Für den Fall, dass der Treuhänder im Anschluss an ein Vorgehen gemäß Absatz (2) b. die Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte einleitet und betreibt, erhält der Treuhänder eine Vergütung in Höhe von 0,25 % der zu sichernden Teilschuldverschreibungen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Diese schuldet die Anleiheschuldnerin, jedoch ist der Treuhänder gegenüber den Anleihegläubigern berechtigt, die Vergütung aus einem etwaigen Verwertungserlös vorab zu entnehmen. Das Recht der Anleihegläubiger, ihre sämtlichen Ansprüche aus der Immobilienanleihe gegen die Anleihegläubigerin geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. // wenn das mal keine Luftnummer ist.....

§ 10 Besicherung der Anleihe
Die Besicherung der Anleihe erfolgt durch die Bestellung nachrangiger Grundpfandrechte an den in Deutschland
gelegenen künftig mit den Anleihen finanzierten Immobilien zugunsten des Treuhänders (§ 11), der die Grundpfandrechte
bzw. Rückgewähransprüche für die Anleihegläubiger im Innenverhältnis verwaltet.

§ 11 Treuhänder
Bestellung des Treuhänders durch Treuhandvertrag
Die Emittentin hat durch Treuhandvertrag vom 30.06.2006 („Treuhandvertrag“) die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft
mbH, Ismaningerstr. 102, 81675 München, („der Treuhänder“) zur treuhänderischen
Verwaltung und Wahrnehmung der Rechte aus den zweitrangigen Grundpfandrechten für Rechnung der
Anleihegläubiger bestellt. Die Pflichten des Treuhänders umfassen insbesondere die Geltendmachung und
Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte im Sicherungsfall. Eine Kopie des Treuhandvertrages ist
diesen Anleihebedingungen als Anlage beigefügt. Ein Original des Treuhandvertrages ist bei der Zahlstelle
zur Einsichtnahme und Anfertigung von beglaubigten Abschriften durch die Anleihegläubiger während der
üblichen Geschäftszeiten hinterlegt.
Zahlungsausfallbenachrichtigung an Treuhänder, Nachfrist bis zur Einleitung der Grundschuldverwertung.
Gemäß dem Treuhandvertrag ist der Treuhänder gegenüber den Anleihegläubigern erst dann verpflichtet,
die zur Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, wenn:
ihm ein Anleihegläubiger schriftlich mitteilt, dass ein Anspruch auf Zahlung von Zinsen oder Kapital bei Fälligkeit
nicht erfüllt wurde; der Mitteilung muss beigefügt sein: (i) ein Nachweis, der durch Bescheinigung des
depotführenden Kreditinstitutes des Anleihegläubigers geführt werden kann, aus dem sich ergibt, dass der
betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung
ist, sowie (ii) eine schriftliche Bestätigung der Zahlstelle, welche Zins- und/oder Kapitalszahlung
in welcher Höhe nicht erfolgt ist (zusammen die „Zahlungsausfallbenachrichtigung“);
und

der Treuhänder bei der Emittentin nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Zahlungsausfallbenachrichtigung
die Zahlung der in dieser bezeichneten Zins- und/oder Kapitalansprüche an die Anleihegläubiger
ohne Einleitung von Verwertungsmaßnahmen für die zweitrangigen Grundpfandrechte erwirken
kann, wobei der Treuhänder gegenüber der Anleihegläubigerin verpflichtet ist, sich mit dieser zu diesem
Zweck unverzüglich nach Zugang einer Zahlungsausfallbenachrichtigung in Verbindung zu setzen.
Vergütung des Treuhänders
Gemäß dem Treuhandvertrag erhält der Treuhänder von der Anleiheschuldnerin während der Laufzeit
des Treuhandvertrages eine Vergütung in Höhe von 0,25 % der zu sichernden Teilschuldverschreibungen
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Für den Fall, dass der Treuhänder im Anschluss an ein Vorgehen
gemäß Absatz (2) b. die Verwertung der zweitrangigen Grundpfandrechte einleitet und betreibt, erhält der
Treuhänder eine Vergütung in Höhe von 0,25 % der zu sichernden Teilschuldverschreibungen zuzüglich der
jeweils gültigen Umsatzsteuer. Diese schuldet die Anleiheschuldnerin, jedoch ist der Treuhänder gegenüber
den Anleihegläubigern berechtigt, die Vergütung aus einem etwaigen Verwertungserlös vorab zu entnehmen.
Das Recht der Anleihegläubiger, ihre sämtlichen Ansprüche aus der Immobilienanleihe gegen die
Anleihegläubigerin geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.