Montag, 10. Februar 2014

Extrem schlechte Nachrichten müssen wir Ihnen leider von der Besicherungsfront überbringen. Nach den uns bisher vorliegenden Informationen können wir nicht davon ausgehen, dass die Besicherung der Anleihe mit Grundschulden an den Immobilien der Tochtergesellschaften, so wie es in den Anleihebedingungen vorgesehen war, durchgeführt worden ist.

Newsletter 4
Insolvenzverfahren Gebhard Real Estate
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute auf den neuesten Stand in Sachen Insolvenzverfahren der Gebhard Real Estate AG bringen. Den Bericht des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Feser haben wir für unsere Mitglieder unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=728 zum Download bereit gestellt.
Treuhänder insolvent – Besicherungssituation unklar

Extrem schlechte Nachrichten müssen wir Ihnen leider von der Besicherungsfront überbringen. Nach den uns bisher vorliegenden Informationen können wir nicht davon ausgehen, dass die Besicherung der Anleihe mit Grundschulden an den Immobilien der Tochtergesellschaften, so wie es in den Anleihebedingungen vorgesehen war, durchgeführt worden ist. Im Bericht von Herrn Feser ist davon nirgends die Rede. Auch uns zugegangene Hinweise in Bezug auf eine Immobilie in Süddeutschland deuten darauf hin, dass der Treuhänder hier ganz klar gegen seine Pflichten verstoßen hat. Sofern hier keine Grundschulden zu Gunsten der Anleiheinhaber eingetragen worden sein sollten, speist sich die Rückzahlungsquote alleine aus der Insolvenzquote der Gebhard Real Estate AG. Sofern der Treuhänder, die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, gegen seine Pflichten als Treuhänder verstoßen haben sollte, könnte dieser eventuell von den Anleiheinhabern in Haftung genommen werden. Jedoch wurde am 6. November 2013 ebenfalls ein Insolvenzverfahren gegen den Treuhänder beim Amtsgericht München eröffnet. Daher ist nicht zu erwarten, dass hier mit signifikanten Rückflüssen gerechnet werden kann.

Weiteres Vorgehen
Wir werden das weitere Vorgehen mit unseren Rechtsanwälten besprechen und Sie über Neuigkeiten im Insolvenzverfahren informieren. Sofern Sie über steuerliche Gewinne verfügen, die Sie mit den Verlusten bei der Gebhard Anleihe verrechnen könnten, wäre es aus unserer derzeitigen Sicht eventuell ratsam, sich hier steuerlich beraten zu lassen, und über einen Verkauf der Anleihen nachzudenken, um die steuerlichen Verluste nutzen zu können, und so zumindest einen Teil der Investition wieder zurückzuerhalten. Bezüglich der Börsennotierung der Anleihe hat der Insolvenzverwalter angedacht, die Notierung beenden zu lassen. Unser Vertreter hat diesem Vorhaben auf der Gläubigerversammlung jedoch widersprochen, um so die Tür zur steuerlichen Realisierung offen zu halten.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org zur Verfügung.
München, den 10. Februar 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen an der Gebhard Real Estate AG!

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