Samstag, 1. Februar 2014

aus unten schon zitierter kritischer Stelle.... // Gibt es überhaupt irgendwelche Grundbucheinträge zugunsten der Anleihegläubiger?

Interessant - warum steht dieser Warnhinweis nicht im GV-Bericht? Warum wurde das so auf der GV nicht zur Sprache gebracht? Warum fehlen dem IV angeblich die wichtigsten Unterlagen?

Entweder der IV hat über Nacht einen Geistesblitz gehabt oder er bekommt gerade kalte Füße.

Wie schon erwähnt wird man hier aus meiner Sicht eine Quote nahe 0 erwarten dürfen - wenn überhaupt was zu holen sein wird dann nur mit viel Aufwand über die Hintermänner und über Anlagebetrug, Bereicherung, Prospektbetrug etc.
Diesem Hans-Peter Eger mit seinem nicht zurückgezahlten Darlehen sollte man mal genauer auf die Finger schauen.

Und man sollte die vergangene Teilrückzahlung (Tranche 1) mal genauer unter die Lupe nehmen - welche Transaktionen/Plünderungen fanden im Hintergrund statt, um die Barmittel zu generieren?

Gibt es überhaupt irgendwelche Grundbucheinträge zugunsten der Anleihegläubiger?

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