Samstag, 16. November 2013

zu den Gefahren der Nachrangigkeit aus dem Prospekt

Die Schuldverschreibungen sind durch nachrangige Grundschulden auf Immobilien besichert. Sollte die Emittentin ihren
Verpflichtungen aus Krediten oder der Schuldverschreibung nicht erfüllen und eine Verwertung der Grundstücke erfolgen,
steht der Erlös der Verwertung den Anlegern nur insoweit zu, wie er die mit den erstrangigen Grundschulden gesicherten
Darlehensforderungen der Kreditinstitute übersteigt
. Dieser den Anleihegläubigern zustehende Teil des Verwertungserlöses
könnte zur vollständigen Befriedigung aller Forderungen der Anleihegläubiger nicht ausreichen bzw. wertlos sein.
Zudem könnten die Verwertungsmöglichkeiten der nachrangigen Grundschulden allein durch den Umstand, dass vorrangige
Grundschulden bestehen, faktisch eingeschränkt sein.

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