Donnerstag, 14. Februar 2013

das sind die wohl jetzt geltenden Terms der DE000A0LDY81


GEBHARD REAL ESTATE AG

BERLIN

EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG

durch die

Gebhard Real Estate AG
mit dem Sitz in Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg
in Abteilung B unter der Nummer 101431B

betreffend die

Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe)
über nominal EUR 12.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 7 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007
bis 31.12.2013, Wertpapierkennnummer A0LDY8 (ISIN DE000A0LDY81)

(nachfolgend "Inhaberschuldverschreibung")
Wir laden sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Inhaberschuldverschreibung zu der

am 08. August 2011 um 11:00 Uhr

in den Räumen des NH Hotel Kurfürstendamm
Grolmannstraße 41-43, D-10623 Berlin (Seitenstraße des Kurfürstendamm)

stattfindenden zweiten Gläubigerversammlung ein.
Die Gebhard Real Estate Hält weiterhin das unter Tagesordnungspunkt 2 dargestellte Angebot an die Inhaber der Inhaberschuldverschreibung, welches auch bereits am 29. und 30.06.2011 ordnungsgemäß veröffentlicht war, aufrecht.
Auf der ersten Gläubigerversammlung kam in Bezug auf das unter Tagesordnungspunkt 2 dargestellte Angebot ein Beschluss nicht wirksam zu Stande, da zwar die erforderliche Mehrheit der Stimmen gemäß $ 11 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 53 des Gesetzes vom 05.10.1994 (BGBl. I S. 2911) geändert wurde (nachfolgend abgekürzt"SchuldVG") in Höhe von mindestens 75 % erreicht wurde, nicht jedoch die ebenfalls erforderliche Kapitalmehrheit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SchuldVG in Höhe von mindestens EUR 6.250.000.
Daraufhin beschloss die Gläubigerversammlung eine zweite Gläubigerversammlung zur weiteren Beschlussfassung einzuberufen.
Diese zweite Gläubigerversammlung kann einen Beschluss zu dem unter Tagesordnungspunkt 2 dargestellten Angebot nun mit der Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf den von dieser Mehrheit repräsentierten Anteil am Kapital der Anleihe fassen (§ 11 Abs. 5 SchuldVG)

Tagesordnung
der zweiten Gläubigerversammlung

1. Beschlussfassung über den Vorsitz in der Versammlung und die Abstimmungsmodalitäten
Die Gebhard Real Estate AG schlägt vor, nach Eröffnung der Gläubigerversammlung Herrn Bernhard Groth zum Vorsitzenden und Versammlungsleiter zu bestimmen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt.
Daneben schlägt die Gebhard Real Estate AG vor Folgendes zu beschließen:
"Der Versammlungsleiter wird hiermit ermächtigt, die in der Versammlung geltenden Abstimmungsmodalitäten festzulegen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt."
2. Beschlussfassung über Stundung der Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung, Änderung des Zinslaufes, Änderung des Nominalzinssatzes und Änderung der Anleihebedingungen
Die Inhaberschuldverschreibung (Tranche 2) in Höhe von nominal EUR 12.500.000,00 hat eine Laufzeit bis 31.12.2013 und ist gemäß § 3 lit. a) der Anleihebedingungen innerhalb einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen nach Ende der Laufzeit zurückzuzahlen.
Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation in den letzten Jahren könnten Verzögerungen in der Verwertung des mit der Inhaberschuldverschreibung finanzierten Immobilienportfolios eintreten. Zur Vermeidung des Risikos diese nach Ablauf der Bearbeitungszeit nicht zurückzahlen zu können und zur Verbesserung der laufenden und zukünftigen Liquidität, schlägt die Gebhard Real Estate AG bereits jetzt eine Stundung der Forderungen auf Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung vor, verbunden mit einer Veränderung der Verzinsungsbedingungen. Weiter schlägt die Gebhard Real Estate AG vor, bei halbjährlicher Zinszahlung – erstmals zum 31.12.2011 - eine Mindestverzinsung von 3,5% p.a. zu zahlen. Soweit die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen einen Besserungszuschlag von zusätzlich 4,75% p.a. zur jährlichen Mindestverzinsung zu zahlen, sodass die Gesamtverzinsung bis zu 8,25% p.a. betragen kann.
Die Gebhard Real Estate AG schlägt den Gläubigern der Anleihe zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen und unter Wahrung der Voraussetzungen des § 11 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 53 des Gesetzes vom 05.10.1994 (BGBl. I S. 2911) geändert wurde (nachfolgend abgekürzt "SchuldVG") vor, durch folgenden Beschluss die Anleihebedingungen vom 12. Dezember 2006 der Inhaberschuldverschreibung der Gebhard Real Estate AG, Berlin, Bundesrepublik Deutschland, im Gesamtnennbetrag von EUR 12,5 Mio. gemäß den Voraussetzungen des § 11 SchuldVG wie folgt zu ändern:
2.1 Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung, Stundung
Die am 01.01.2007 beginnende und ursprünglich am 31.12.2013 endende Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung wir um 24 Monate bis zum31.12.2015 verlängert.
2.2 Nominalzinssatz
Die nominale Gesamtverzinsung der Inhaberschuldverschreibung bleibt unverändert bei 8,25% p.a. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 setzt sich die Gesamtverzinsung aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem Besserungszuschlag von 4,75% p. a. zusammen. Der Besserungszuschlag wird nur gezahlt, wenn der Gebhard Real Estate AG die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.
2.3 Zinslauf und Zinszahlung
Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung verlängert sich um den Stundungszeitraum und endet nunmehr am 31.12.2015. Die Höhe der Verzinsung ändert sich dabei auf die Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und dem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a.. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmals zum 31.12.2011.
2.4 Änderung der Anleihebedingungen
§ 2 lit. a) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Inhaberschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrags vom 01.07.2011 an (einschließlich) ("Ausgabebetrag") jährlich Tranche 2 mit maximal 8,25% p.a. verzinst. Die Maximalverzinsung der Tranche 2 setzt sich zusammen aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a. Der bedingte Besserungszuschlag ist nur zu zahlen, wenn der Anleiheschuldnerin die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.“
§ 2 lit. b) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Zinsen werden halbjährlich berechnet und sind nachträglich am 31.12. und 30.06. eines jeden Jahres, erstmals wieder zum 31.12.2011 fällig. Die Zinsen für das II. Quartal 2011 werden zum 31.12.2011 fällig."
§ 2 lit. c) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung beginnt für beide Tranchen am 01.01.2007 und endet für die Tranche 1 mit Ablauf des 30.06.2010 und für die Tranche 2 mit Ablauf des 31.12.2015."
§ 3 lit. a) Satz 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck)
"a) Laufzeit und Fälligkeit
Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung der Tranche 2 endet am 31.12.2015 (Fälligkeitstag)."
§ 3 lit. b) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)
"Die Anleiheschuldnerin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen sind berechtigt, jederzeit Inhaberschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Die Anleiheschuldnerin kann ferner die Inhaberschuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig kündigen und vollständig vom Markt nehmen."
2.5 Fortgeltung der Anleihebedingungen im Übrigen
Die übrigen Bestimmungen der Inhaberschuldverschreibungen bleiben unverändert.
3. Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Gläubiger einer Teilschuldverschreibung (Inhaberschuldverschreibung). Stimmberechtigt sind diejenigen Gläubiger, die ihre Teilschuldverschreibung (Inhaberschuldverschreibung) spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Bundesbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung für geeignet erklärten Stelle als Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im Fall der Hinterlegung bei einer der vorgenannten Stellen ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zu Beginn der Gläubigerversammlung vorzulegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Teilschuldverschreibungen (Inhaberschuldverschreibungen) mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle (Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen) für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden Bescheinigungen ("Sperr-Bescheinigungen") über diese erfolgte Hinterlegung ist ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zu Beginn der Gläubigerversammlung vorzulegen.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist schriftliche Form (Vorlage des Originals, kein Fax, keine pdf.-Datei) erforderlich und genügend.
Die Gebhard Real Estate AG bietet den Gläubigern an, sich entsprechend ihren Weisungen durch die von der Gebhard Real Estate AG benannten Stimmrechtsvertreter:
Frau Dr. Angelika Engel
in der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. Diese üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Gläubiger erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Formulare, die zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter verwendet werden können, sind bei der Gebhard Real Estate AG,
Frau Christiana Marufke, Kurfürstendamm 38-39, D-10719 Berlin, Tel.: +49-30-34 35 29 80, Fax +49-30-34 35 29 828, email info@gebhardrealestate.de
erhältlich. Die schriftliche Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum Ablauf des 06.08.2011 (24:00 Uhr MEZ) beim Stimmrechtsvertreter der Gebhard Real Estate AG unter der vorgenannten Adresse eingehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.

1 Kommentar:

  1. Hi Rolf, hast du noch den Prospektus der Gebhard Real Estate Anleihe irgendwo abgespeichert? Besten Dank!

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