Donnerstag, 14. Februar 2013

§ 2 Verzinsung


§ 2 Verzinsung
Zinssatz
Die Teilschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrags vom 01.01.2007 an (einschließlich)
(„Ausgabebetrag“) jährlich Tranche 1 mit 6,75 % p.a. und Tranche 2 mit 8,25 % p.a. verzinst.
Zinszahlung
Die Zinsen werden quartalsweise berechnet und sind nachträglich am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines
jeden Jahres fällig, erstmals am 31.03.2007 für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.03.2007.
Zinslauf
Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen beginnt für beide Tranchen am 01.01.2007 und endet für Tranche 1
mit Ablauf des 31.12.2009 und für Tranche 2 mit Ablauf des 31.12.2013.
Zinstagequotient
Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf der Basis der tatsächlich
verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (beziehungsweise falls ein Teil dieses Zeitraums in
ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums,
die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums,
die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

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