Donnerstag, 14. Februar 2013
§ 8 Kündigungsrechte
§ 8 Kündigungsrechte
Ordentliche Kündigung
Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger besteht nicht. Unberührt hiervon bleibt das Recht
der Anleihegläubigerin zur Kündigung aus steuerlichen Gründen nach § 6 c).
Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt durch § 8 a) dieser Anleihebedingungen
unberührt. Eine außerordentliche Kündigung des Anleihegläubigers hat mittels eingeschriebenen Briefs zu
erfolgen, der Kündigung muss ein Eigentumsnachweis beigefügt sein.
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