Donnerstag, 14. Februar 2013

§ 4 Form, Verwahrung und Übertragung


§ 4 Form, Verwahrung und Übertragung
Form und Verwahrung
Während ihrer gesamten Laufzeit werden die Teilschuldverschreibungen durch zwei Globalurkunden ohne
Globalzinsscheine verbrieft. Die Globalurkunden werden von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am
Main, verwahrt, bis sämtliche Verpflichtungen der Anleiheschuldnerin aus den Teilschuldverschreibungen erfüllt
sind. Die Globalurkunden für die Teilschuldverschreibungen werden handschriftlich durch rechtsgültige
Unterschriften der Anleiheschuldnerin unterzeichnet. Die Globalurkunden lauten auf den Inhaber. Effektive
Urkunden über einzelne Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.
Übertragung
Übertragungen von Teilschuldverschreibungen setzen entsprechende Depotbuchungen voraus und erfolgen
unter Beachtung der jeweiligen Bedingungen und Bestimmungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt
am Main. Die Übertragung der Teilschuldverschreibungen erfolgt durch Übertragung der betreffenden Miteigentumsanteile
an der jeweiligen Globalurkunde.

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