Freitag, 31. Januar 2014

eine kritische Stimme zum Bericht des Insolvenzverwalters zu Gebhard (die mich per email erreichte......)

welche Quote? Wie soll man diese seriöserweise bestimmen wenn man die Immobilien nicht kennt?
Dem Insolvenzverwalter gehört gewaltig auf die Finger geklopft, was der da abliefert ist ´ne Frechheit!
Bei der Lektüre habe ich mich köstlich amüsiert, sein Lieblingswort ist "Erinnerungswert".

§ 167 Unterrichtung des Gläubigers

(1) Ist der Insolvenzverwalter nach § 166 Abs. 1 zur Verwertung einer beweglichen Sache berechtigt, so hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger auf dessen Verlangen Auskunft über den Zustand der Sache zu erteilen. Anstelle der Auskunft kann er dem Gläubiger gestatten, die Sache zu besichtigen.

(2) Ist der Verwalter nach § 166 Abs. 2 zur Einziehung einer Forderung berechtigt, so hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger auf dessen Verlangen Auskunft über die Forderung zu erteilen. Anstelle der Auskunft kann er dem Gläubiger gestatten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere des Schuldners zu nehmen.

Schon auf der GV hätte man dem Insoverwalter eine Frist mit Klageandrohung setzen müssen, bis wann er detailliert Auskunft über die Immobilien, Grundbuchblätter etc. erteilen muß. Er hätte eine Aufstellung aller durch Anleihegelder erworbenen und besicherten Immobilien liefern müssen.


Klasse finde ich auch diesen Abschnitt: ... Der Wert der Immobilie (gemeint ist hier der Obi-Markt in Forst) orientiert sich nach der Ertragswertmethode maßgeblich an den Konditionen und der Laufzeit des Mietvetrages. Belastbare Aussagen hierzu sind deshalb kaum möglich.

Hallo, wenn man die Miet-Konditionen und die Laufzeit kennt kann der Ertragswert zumindest für diesen Zeitraum sehr wohl berechnet werden. Und was ein Baumarkt-Gewerbeobjekt in etwa wert sein sollte kann man eruieren.

Hier wird klar versucht zu verschleiern - ich will dem Insoverwalter nichts unterstellen, aber ich kann nicht erkennen daß er für die Gläubiger arbeitet.

Das zwanghafte Zurückhalten von Informationen über die Immobilien hat seinen Grund. Meine starke Vermutung: es handelt sich dabei um einen Haufen Ost-Schrottimmobilien, nicht vermiet- und verkaufbar. Vermutlich aus der wilden Phase der Abschreibungsspekulationen nach der Wende. Da hat sich damals jemand verspekuliert und das Vehikel Gebhard Real Estate dazu genutzt, den Schrott elegant an die Anleihezeichner zu entsorgen. Dabei ist soviel rausgesprungen daß man sich ein paar Lakaien als Geschäftsführer locker leisten kann.

Wenn man das Insolvenzverfahren so 3 Jahre weitertreiben läßt tippe ich auf eine Quote nahe 0, oder sagen wir 1% als Erinnerungswert.

Wenn ich investiert wäre würden mich die Grundbuchblätter interessieren - und was für diese Objekte mal bezahlt wurde, und vor allem: an wen? In den Grundbüchern stehen die Vorbesitzer drin, vermutlich irgendwelche Immoklitschen. Und wenn man die kennt kann man herausfinden wer dahintersteckt. Und es würde mich sehr wundern wenn da nicht einer der Namen E., W., H. und Freunde im Hintergrund auftaucht.

Gerade der Hans-Peter E. hat da so einiges an Immoklitschen laufen --> siehe peoplecheck.

Ich würde einen fähigen Anwalt beauftragen, hinter die Kulissen zu schauen und dem Insoverwalter penetrant auf die Pelle zu rücken.

Oder einfach die aktuellen Kurse um 3,80 zum Ausstieg nutzen.

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