Freitag, 31. Januar 2014

Der Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm zugetragen wurde, dass die Angaben des Prospekts, für die ausgegebenen Hypothekenanleihen seien nachrangige Grundschulden in den Grundbüchern der Töchtergesellschaften eingetragen worden, gegebenenfalls nicht zutreffend sind.

Aktuelles

 

Update vom 31. Januar 2014

Aufgrund der gestern, am 30.01.2014, abgehaltenen Gläubigerversammlung möchten wir nachfolgenden Risikohinweis zur Hypothekenanleihe des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Udo Feser, geben:

Risikohinweis zur Hypothekenanleihe

Im Rahmen der am 30. Januar 2014 beim Amtsgericht Charlottenburg (Insolvenzgericht) abgehaltenen Gläubigerversammlung hat diese gegen den Vorschlag des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Udo Feser, gestimmt, den Handel mit den Hypothekenanleihen einzustellen. Der Handel mit der Hypothekenanleihe wir also derzeit nicht eingestellt. Als Grund hierfür wurde insbesondere ins Feld geführt, dass dann die Möglichkeit entfiele, den Verlust aus der Anleihe steuerlich geltend zu machen.
Der Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm zugetragen wurde, dass die Angaben des Prospekts, für die ausgegebenen Hypothekenanleihen seien nachrangige Grundschulden in den Grundbüchern der Töchtergesellschaften eingetragen worden, gegebenenfalls nicht zutreffend sind.
Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Informationen bislang aufgrund fehlender Unterlagen im Zusammenhang mit der Insolvenz der TREUKANZLEI Steuerberatungsgesellschaft mbH nicht verifiziert werden konnten.

 

http://www.gebhardrealestate.de/


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