Samstag, 6. Juli 2013

ich habe vorerst nichts neueres gefunden,,,die website von Gebhard ist down,,,,

dK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate zur Interessenbündelung


31.01.13 12:59
anleihencheck.de 

Westerburg (www.anleihencheck.de) - Die Gebhard Real Estate AG - ein auf den Ankauf, die Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien oder von Objektgesellschaften spezialisiertes Unternehmen - hat zum 01.01.2007 eine Anleihe im Volumen von insgesamt 20 Mio. EUR begeben. Die erste Tranche der Anleihe (ISIN DE000A0LDY73 / WKN A0LDY7) in Höhe von 7,5 Mio. EUR hatte eine Laufzeit von drei Jahren. Die Rückzahlung dieser Tranche steht nach Informationen der SdK noch aus. Die zweite Tranche in Höhe von 12,5 Mio. EUR hatte ursprünglich eine Laufzeit von sieben Jahren und sollte somit am 31.12.2013 zurückbezahlt werden.

Aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Gebhard Real Estate AG konnten in 2011 zunächst fällige Zinsen der zweiten Tranche nicht pünktlich gezahlt werden. Im August 2011 wurden schließlich die Anleihebedingungen auf Initiative der Gesellschaft hin geändert - u.a. wurde der garantierte Zinssatz der Anleihe von 8,25% auf 3,5% gesenkt und die Laufzeit der Anleihe um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.

Trotz dieser von den Gläubigern geleisteten Sanierungsbeiträgen scheine sich die Gesellschaft jedoch immer noch in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu befinden, so die SdK. Ein Indiz hierfür sind die bisher ausgebliebenen Zinszahlung für das Jahr 2012, welche zum 30. Juni bzw. zum 31.12.2012 fällig gewesen wären. Außerdem hat die Gebhard Real Estate AG bislang keinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 präsentiert und auch die wirtschaftlich relevanten Tochtergesellschaften der Gebhard Gruppe haben bis jetzt noch keinen Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/2011 veröffentlicht.

Da die Gebhard Real Estate AG auch noch nie einen Konzernabschluss veröffentlicht hat, ist eine detaillierte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft aus Sicht der SdK unmöglich. Die SdK rät den Anleiheinhabern ein gemeinsames Vorgehen, um so einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu erhalten und die Ansprüche der Anleiheinhaber gegen die Gesellschaft und Dritte zu sichern. (31.01.2013/alc/n/a)

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