Freitag, 31. Januar 2014

Der Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm zugetragen wurde, dass die Angaben des Prospekts, für die ausgegebenen Hypothekenanleihen seien nachrangige Grundschulden in den Grundbüchern der Töchtergesellschaften eingetragen worden, gegebenenfalls nicht zutreffend sind.

Aktuelles

 

Update vom 31. Januar 2014

Aufgrund der gestern, am 30.01.2014, abgehaltenen Gläubigerversammlung möchten wir nachfolgenden Risikohinweis zur Hypothekenanleihe des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Udo Feser, geben:

Risikohinweis zur Hypothekenanleihe

Im Rahmen der am 30. Januar 2014 beim Amtsgericht Charlottenburg (Insolvenzgericht) abgehaltenen Gläubigerversammlung hat diese gegen den Vorschlag des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Udo Feser, gestimmt, den Handel mit den Hypothekenanleihen einzustellen. Der Handel mit der Hypothekenanleihe wir also derzeit nicht eingestellt. Als Grund hierfür wurde insbesondere ins Feld geführt, dass dann die Möglichkeit entfiele, den Verlust aus der Anleihe steuerlich geltend zu machen.
Der Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm zugetragen wurde, dass die Angaben des Prospekts, für die ausgegebenen Hypothekenanleihen seien nachrangige Grundschulden in den Grundbüchern der Töchtergesellschaften eingetragen worden, gegebenenfalls nicht zutreffend sind.
Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Informationen bislang aufgrund fehlender Unterlagen im Zusammenhang mit der Insolvenz der TREUKANZLEI Steuerberatungsgesellschaft mbH nicht verifiziert werden konnten.

 

http://www.gebhardrealestate.de/


eine kritische Stimme zum Bericht des Insolvenzverwalters zu Gebhard (die mich per email erreichte......)

welche Quote? Wie soll man diese seriöserweise bestimmen wenn man die Immobilien nicht kennt?
Dem Insolvenzverwalter gehört gewaltig auf die Finger geklopft, was der da abliefert ist ´ne Frechheit!
Bei der Lektüre habe ich mich köstlich amüsiert, sein Lieblingswort ist "Erinnerungswert".

§ 167 Unterrichtung des Gläubigers

(1) Ist der Insolvenzverwalter nach § 166 Abs. 1 zur Verwertung einer beweglichen Sache berechtigt, so hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger auf dessen Verlangen Auskunft über den Zustand der Sache zu erteilen. Anstelle der Auskunft kann er dem Gläubiger gestatten, die Sache zu besichtigen.

(2) Ist der Verwalter nach § 166 Abs. 2 zur Einziehung einer Forderung berechtigt, so hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger auf dessen Verlangen Auskunft über die Forderung zu erteilen. Anstelle der Auskunft kann er dem Gläubiger gestatten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere des Schuldners zu nehmen.

Schon auf der GV hätte man dem Insoverwalter eine Frist mit Klageandrohung setzen müssen, bis wann er detailliert Auskunft über die Immobilien, Grundbuchblätter etc. erteilen muß. Er hätte eine Aufstellung aller durch Anleihegelder erworbenen und besicherten Immobilien liefern müssen.


Klasse finde ich auch diesen Abschnitt: ... Der Wert der Immobilie (gemeint ist hier der Obi-Markt in Forst) orientiert sich nach der Ertragswertmethode maßgeblich an den Konditionen und der Laufzeit des Mietvetrages. Belastbare Aussagen hierzu sind deshalb kaum möglich.

Hallo, wenn man die Miet-Konditionen und die Laufzeit kennt kann der Ertragswert zumindest für diesen Zeitraum sehr wohl berechnet werden. Und was ein Baumarkt-Gewerbeobjekt in etwa wert sein sollte kann man eruieren.

Hier wird klar versucht zu verschleiern - ich will dem Insoverwalter nichts unterstellen, aber ich kann nicht erkennen daß er für die Gläubiger arbeitet.

Das zwanghafte Zurückhalten von Informationen über die Immobilien hat seinen Grund. Meine starke Vermutung: es handelt sich dabei um einen Haufen Ost-Schrottimmobilien, nicht vermiet- und verkaufbar. Vermutlich aus der wilden Phase der Abschreibungsspekulationen nach der Wende. Da hat sich damals jemand verspekuliert und das Vehikel Gebhard Real Estate dazu genutzt, den Schrott elegant an die Anleihezeichner zu entsorgen. Dabei ist soviel rausgesprungen daß man sich ein paar Lakaien als Geschäftsführer locker leisten kann.

Wenn man das Insolvenzverfahren so 3 Jahre weitertreiben läßt tippe ich auf eine Quote nahe 0, oder sagen wir 1% als Erinnerungswert.

Wenn ich investiert wäre würden mich die Grundbuchblätter interessieren - und was für diese Objekte mal bezahlt wurde, und vor allem: an wen? In den Grundbüchern stehen die Vorbesitzer drin, vermutlich irgendwelche Immoklitschen. Und wenn man die kennt kann man herausfinden wer dahintersteckt. Und es würde mich sehr wundern wenn da nicht einer der Namen E., W., H. und Freunde im Hintergrund auftaucht.

Gerade der Hans-Peter E. hat da so einiges an Immoklitschen laufen --> siehe peoplecheck.

Ich würde einen fähigen Anwalt beauftragen, hinter die Kulissen zu schauen und dem Insoverwalter penetrant auf die Pelle zu rücken.

Oder einfach die aktuellen Kurse um 3,80 zum Ausstieg nutzen.

TREUHANDVERTRAG zwischen Gebhard & Co Immobilien Investment AG Kurfürstendamm 38-3 9 ,10 7 1 9 Berlin u n d TREUKANZLEI Steuerberatungsgesellschaft mbH Ismaninger Straße 102,81675 München

TREUHANDVERTRAG
zwischen
Gebhard & Co Immobilien Investment AG
Kurfürstendamm 38-3 9 ,10 7 1 9 Berlin
u n d
TREUKANZLEI Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ismaninger Straße 102,81675 München
- nachstehend „Emittentin"
- nachstehend .Treuhänder*

PRÄAMBEL

Die Emittentin begibt für eine Anleihe auf den Inhaber lautende, untereinander
gleichberechtigte Teilschuidverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000.-,
aufgeteilt in zwei Tranchen zu EUR 5.000.000,- mit einer Laufzeit vom 01,01.2007 bis
31.12.2009. und zu EUR 15.000.000,- mit einer Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013.
Grundlage der Anleihe sind die in Anlage 1 beschriebenen Anleihebedingungen, die
gleichzeitig wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages sind.
Als Sicherheit bestellt die Emittentin im Außenverhältnis für den Treuhänder nachrangige
Grundschulden an in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Immobilien, die erworben
werden von der Emittentin bzw. einer Beteiligungsgesellschaft der Emittentin, soweit zur
Finanzierung Anleihekapital eingesetzt wird. Die Emittentin wind den Erwerb der Grundstücke
überwiegend durch Bankkredite finanzieren, die durch erstrangige Grundschulden zu sichern
sind, Die Grundschulden, die im Außenverhältnis für den Treuhänder bestellt werden, stehen
jeweils im Rang unmittelbar hinter den Sicherheiten für Kreditinstitute (nachrangig).
Im Innenverhältnis nimmt der Treuhänder die Rechte aus den im Außenverhältnis für ihn
bestellten Grundschulden ausschließlich zugunsten der Inhaber der
Teilschuidverschreibungen (Anleihegläubiger) wahr,
Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung,
1 GEGENSTAND DES TREUHANDVERTRAGES
Gegenstand des Treuhandvertrages ist die Übernahme und Verwaltung der
Grundschulden als Sicherheit für die auf den Inhaber lautenden, gleichberechtigten
Teilschuidverschreibungen.
1.1 Grundschulden
1.1.1 Die Emiltentln bestellt im Außenverhältnis für den Treuhänder Grundschulden an den
von der Emittentin bzw. von einer Beteiligungsgesellschaft der Emittentin zu erwerbenden In
der Bundesrepublik Deutschland belegenen Grundstücken, soweit zur Finanzierung
Anleihekapital eingesetzt wird. Die Grundschulden stehen im Rang unmittelbar hinter den
Grundschulden zugunsten der Kreditinstitute (nachrangig). Der Treuhänder hält diese
Grundschulden im eigenen Namen, aber für Rechnung der Emittenlin und zugunsten der
Anleihegläubiger.
1.1.2 Maßgebend für die Bestellung und die Höhe der für den Anleihegläubiger zu haltenden
Grundschulden ist der zwischen diesem und der Emittentin geschlossene Vertrag über die mit
den Grundschulden zu sichernde Anleihe.
1. t .3 Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Anleihegläubiger die Grundschulden an den
Grundstücken treuhänderisch zu übernehmen und 2u verwalten. Mehrere Anleihegläubiger
bilden eine Bruchteilsgemeinschaft bezüglich dieser jeweiligen Grundschuld. Der auf den
einzelnen Anleihegläubiger entfallende Bruchteil bestimmt sich nach der Höhe der zu
sichernden Anleihe.
1,1.4 Der Treuhänder hält die Grundschulden im Außenverhältnis. Er tritt nach außen im
eigenen Namen auf und wird als Grundschuldgläubiger in das Grundbuch eingetragen. Im
Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich für Rechnung der Emittentin und
zugunsten der Anleihegläubiger,
2 AUFGABEN DES TREUHÄNDERS
2.1 Der Treuhänder nimmt für die Anleihegläubiger alle zur Übernahme und Verwaltung
der Grundschulden erforderlichen Maßnahmen wahr, Er übt nach Maßgabe dieses Vertrages
die Grundschuldgläubigerrechte und - pflichten gegenüber den Eigentümern der mit den
Grundschulden belasteten Grundstücke aus.
2.2 Der Treuhänder hat die Grundschulden als Treuhandvermögen getrennt von seinem
sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten
2.3 Der Treuhänder ist berechtigt, Untervollmächten zu erteilen oder sich zur Ausführung
der ihm übertragenen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
2.4 Der Treuhänder ist berechtigt und verpflichtet, die Freigabe der Grundschulden durch
Bewilligung der Löschung im Grundbuch, Abtretung an Dritte, Rückübertragung an den
Eigentümer zu erklären, wenn
a) die Emittentin die zu sichernde Anleihe an den Anleihegläubiger
zurückgezahlt hat
oder
b) eine andere bedingungsgemäße Grundschuld für den T reuhänder bestellt ist.
3. AUFGABEN DER EMITTENTIN, FREISTELLUNG
3.1 Die Emitlentin trägt die Kostei, die dem Treuhänder aus der Bestellung und
Verwaltung der Grundschulden entstehen. Der Treuhänder kann von der Emlltentin
gegebenenfalls eine Kaution fordern.
3.2 Die Emittentin weist den Treuhänder unwiderruflich an, die Freigabe der
Grundschulden zu erklären, wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.4 voriiegen.
4 VERWERTUNG DER GRUNDSCHULD
4.1 Ist die Anleihe zur Rückzahlung fällig und ist die Emittentin mit der Zahlung mehr als
einen Monat in Verzug, ist der Treuhänder verpflichtet, bei Vorliegen der nachstehenden
Voraussetzungen gemäß Ziffer 4.2. und 4.3 unverzüglich die Grundschulden zu verwerten und
daraus die fälligen Kapitalrückzahlungsansprüche des Anleihegläubigers zu erfüllen. Die
Parteien können vereinbaren, dass der Treuhänder berechtigt ist, statt der
Zwangsvollstreckung aus den Grundschulden die Verwertung der belasteten Immobilie durch
freihändigen Verkauf zu betreiben und sich von dem Grundstückseigentümer hierzu
entsprechende Vollmachten erteilen zu lassen, ran
4.2. Die Verwertung setzt eine Zahlungsausfallbenachrichtigung voraus. Danach hat der
Anleihegläubiger dem Treuhänder schriftlich mitzuteilen, dass sein Anspruch aus der Anleihe
auf Zahlung von Kapital bei Fälligkeit nicht erfüllt wurde. Der Mitteilung müssen folgende
Unterlagen beigefügt sein.
a) Nachweis, der durch Bescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes des
Anleihegläubigers geführt werden kann, aus dem sich ergibt, dass der
betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung Inhaber
der betreffenden Schuldverschreibung ist, und
b) eine schriftliche Bestätigung der Zahlstelle, dass die Kapitalzahlung nicht
erfolgt ist.
4.3 Der Treuhänder kann bei der Emittentin nicht innerhalb von einem Monat nach
Zugang der Zahlungsausfallbenachrichtigung die Zahlung der in dieser bezeichneten
Kapitalansprüche an den Anleihegläubiger erwirken, wobei der Treuhänder gegenüber der
Emittentin verpflichtet ist, sich mit dieser zu diesem Zweck unverzüglich nach Zugang einer
Zahlungsausfallbenachrichtigung in Verbindung zu setzen.
5 DATENSCHUTZ
Anderen Personen als der Emiltenlin, dem Anleihegläubiger, dem Grundstückseigentümer
sowie den gesetzlich zur Berufsverschwiegenheil verpflichteten Notaren und Beratern der
Emittentin, des Grundstückseigentümers und des Anleihegläubigers darf der Treuhänder nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Emiltentin die Grundschuld offen legen, soweit er nicht
gesetzlich hierzu verpflichtet ist, bzw. sich nicht aus diesem Vertrag oder der
Grundschuldbestellung eiwas anderes ergib!.
6 DAUER DES TREUHANDVERHALTNISSES
6.1 Der V elra g endet mit Aufgabe der Grundschulden als Sicherheit für die Forderungen
des Anleihegläubigers aus der Anleihe.
6.2 Die Parteien können diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen,
6.3 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung dieses Vertrages hat die Emittentin
sicherzustellen, dass mit Ausscheiden des Treuhänders ein geeigneter Nachfolger in diesen
Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten eintritt. Die Emittentin hat die Anleihegläubiger
übereinen Wechsel des Treuhänders unverzüglich zu informieren.
7 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS
7.1 Der Treuhänder ist verpflichlel, mit der berufsüblichen Sorgfall zu handeln. Eine
Haftung des Treuhänders ist auf grabe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
7.2 Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder - gleich aus welchen Gründen -
verjähren in drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere
Verjährung gilt.
7.3 Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Anleihegläubiger mil
seiner Anleihe und mit den als Sicherheit dienenden Grundschulden angestrebten
wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse. Insbesondere übernimmt er weder eine Haftung
für die Bonität der Emittentin noch für die Werthaltigkeit der Grundschulden und des mil diesen
belasteten Grundstücken. Insbesondere kann der Treuhänder nicht für die Erfolge der von der
Emittentin geplanten Investitionen sowie für den Eintritt der vom Anleihegläubiger oder von der
Emittentin verfolgten Ziele haften. Er haftet ferner nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen,
die die Emillentin gegenüber den Anleihegläubigern sowie Vertragspartner gegenüber der
Emittentin haben, Der Treuhänder hat an der Konzeption und Erstellung eines diesem Vertrag
zugrunde liegenden Verkaufsprospektes über die Anleihe und über die zur Sicherheit
bestellten Grurtdschulden nicht mitgewirkt und dessen Aussagen nicht auf ihre
Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft Die Emittentin erkennt an,
dass der Treuhänder zu einer solchen Prüfung auch nicht verpflichtet war.
8 VERGÜTUNG, KOSTENERSTATTUNG
8,1 Der Treuhänder erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß Ziffer 2 eine
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung wird fällig mit Bestellung der Grundschulden für
den Treuhänder.
8.2 Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß Ziffer 4 erhält der Treuhänder eine
Vergütung in Höhe von 0,25% der zu sichernden Anleihe zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer,
8.3 Die Vergütungen sowie die Kosten des Treuhänders für die Wahrnehmung seiner
Aufgaben gemäß Ziffer 2 und 4 werden von der Emittenlin getragen. Der Treuhänder ist
jedoch gegenüber den Anleihegläubigern berechtigt, seine Vergütung aus einem etwaigen
Erlös aus der Verwertung der Grundschulden vorab zu entnehmen
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Nebenabreden, die von diesem Vertrag abweichen, sind nicht getroffen. Änderungen
und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für ein Absehen von diesem Schriftformerfordemis.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle
unwirksamer bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem
wirtschaftlichen Sinn der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt
für Vertragslücken.
9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ist der Sitz des Treuhänders
9.4 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Treuhänder seinen Sitz hat.
9.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
München, den 30.06.2006
Emittenlin

für die nachrangigen Hypothekenanleihen der Gebhard Real Estate AG // wie siehts aus mit den (nachrangigen) Besicherungen....

für die nachrangigen Hypothekenanleihen der
Gebhard Real Estate AG

Tranche 1 über nominal EUR 7.500.000,00
mit 6,75% Zinsen jährlich und 3 Jahren Laufzeit
vom 01.01.2007 bis 31.12.2009
WKN: A0LDY7 ISIN: DE000A0LDY73
und

Tranche 2 über nominal EUR 12.500.000,00
mit 8,25% Zinsen jährlich und 7 Jahren Laufzeit
vom 01.01.2007 bis 31.12.2013
WKN: A0LDY8 ISIN: DE000A0LDY81

Umsätze in der Gebhard-Hypotheken-Anleihe // bei insgesamt ausstehenden ca 12 Mio

  
      
 
 
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DatumEröffnungHochTiefSchlussVolumen
30.01.20143,803,863,493,86401.000
29.01.20144,004,003,603,8020.000
28.01.20144,004,004,004,0032.000
27.01.20144,004,004,004,000
24.01.20144,014,013,504,00182.000
23.01.20144,004,004,004,0040.000
22.01.20143,603,603,603,6070.000
21.01.20144,004,004,004,0030.000
20.01.20143,504,303,504,0065.000
17.01.20144,004,003,853,8547.000
16.01.20144,454,453,894,0045.000
15.01.20144,454,454,454,450
14.01.20144,454,504,454,505.000
13.01.20144,804,804,504,5053.000
10.01.20145,005,004,554,5617.000
09.01.20145,005,005,005,000
08.01.20145,005,005,005,000
07.01.20144,454,454,454,450
06.01.20144,354,354,354,350
03.01.20145,005,004,354,358.000
02.01.20145,005,004,605,00102.000
30.12.20134,305,004,305,000
27.12.20135,005,004,304,305.000
23.12.20135,005,004,704,7024.000
20.12.20135,205,405,205,4014.000
19.12.20135,205,205,205,200
18.12.20135,505,504,605,2074.000
17.12.20135,005,005,005,005.000
16.12.20136,006,006,006,000
13.12.20136,506,506,126,1223.000
12.12.20136,506,506,506,500
11.12.20136,506,506,506,500
10.12.20136,006,506,006,5027.000
09.12.20137,007,005,005,0046.000
06.12.20137,507,507,507,500
05.12.20137,507,507,507,500
04.12.20137,507,507,507,500
02.12.20137,507,507,507,500
29.11.20135,997,505,997,5056.000
28.11.20134,955,994,955,9995.000
27.11.20133,505,003,505,0020.000
26.11.20134,004,003,503,50202.000
25.11.20135,005,004,085,0043.000
22.11.20137,057,056,006,0058.000
21.11.201310,0010,007,007,000

Mittwoch, 15. Januar 2014

Der Geschäftsführer der Schuldnerin scheint mit der Komplexität der einzelnen Sachverhalte überfordert. // neben vielen anderen ist der Treuhänder für Carpevigo und Gebhard zuständig....

Der Geschäftsführer der Schuldnerin scheint mit der Komplexität der einzelnen Sachverhalte überfordert. // neben vielen anderen ist der Treuhänder für Carpevigo und Gebhard zuständig....

A Z :1542 IN 2481/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TREUKANZLEI
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wilhelmstraße 25, 80801 München

erstatte ich
Bericht nach § 156 InsO:
Allgemeines
Das Insolvenzverfahren befindet sich derzeit noch in einem Anfangsstadium.
Ich bin derzeit dabei, mir einen Überblick über die zahlreichen
komplexen Sachverhalte, die vor allem evtl. noch bestehende
Treuhandschaften sowie die dahinterstehenden Kapitalanlagen betreffen,
zu verschaffen. Der Geschäftsführer der Schuldnerin scheint mit
der Komplexität der einzelnen Sachverhalte überfordert. Benötigte Informationen
wurden mir nur teilweise bzw. unvollständig zur Verfügung
gestellt. Auch hat sich herausgestellt, dass die während der Gutachtensphase
gemachten Angaben höchst unvollständig waren. Ich
versuche daher, mir auch über Dritte ein Bild über die Lage der Insolvenzschuldnerin
zu machen. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Sicherung
der vorhandenen Aktivmasse.

....

für den GF der insolventen GmbH hats nun auch ein kleines Highlight gegeben....

5. Verwertung:
a) Die Schuldnerin war Eigentümerin eines KfZ Porsche 911 Carrera Cabriolet, amtl.
Kennzeichen M-TK 990, Erstzulassung 19.05.2000, Laufleistung ca. 200.000 km. Diesbezüglich
lag mir ein Gutachten mit einem Händlereinkaufswert in Höhe von netto
EUR 14.200,00 vor. Weitere Recherchen haben ergeben, dass hier maximal ein Betrag
in Höhe von EUR 17.000,00 zu erzielen ist. Ich habe daher zu diesem Betrag das Fahrzeug
an den Geschäftsführer, Herrn Thomas Carl Mösch, veräußert. Einen entsprechenden
Zahlungseingang konnte ich am 20.12.2013 auf dem Insolvenzkonto verzeichnen.